Deutlich mehr Beschwerden gegen Cyberpiraten
Die Online-Kriminalität wächst linear zum Internet. Hackergruppen erbeuten über sogenannte Botnetze oft Millionen von Datensätzen, die für Erpressungsversuche genutzt oder weiterverkauft werden. Auch der Anteil an „direkten Erpressungen“, wie der Sperrung von Nutzer-PC ist deutlich angestiegen. Und über die sogenannten Cyberpiraten häufen sich die Beschwerden weltweit. Dieser Personenkreis registriert Domainnamen, die denen von Firmen oder öffentlichen Personen sehr ähnlich sind. Oft verwechseln Nutzer Buchstaben oder kennen die korrekte Schriftweise von Begriffen oder Namen nicht und landen dann auf diesen Piraten-Domains. Diese Webseiten können den Ruf von Personen und Unternehmen schädigen. Deshalb setzen sich immer mehr Betroffene zur Wehr.
Beschwerden steigen deutlich an
Wer „Opfer“ solcher Cyberpiraten wird, kann sich zur Wehr setzen. Personen, die in der Öffentlichkeit stehen oder Firmen mit eingetragenen Marken können dem Domainbesitzer, der diese Webseite registriert hat eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung zusenden. Erfolgt keine Reaktion, ist eine Beschwerde bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf möglich. In einem UDRP Verfahren wird dann über die Besitz- und Nutzungsrechte der umstrittenen Domainadresse entschieden.
Im Jahr 2016 haben sich laut WIPO 3036 Unternehmen und Personen gegen Cyberpiraten zur Wehr gesetzt und offizielle Beschwerde eingereicht. Das sind 10% Mehr als im Jahr davor. Laut WIPO war der US Konzern Philip Morris mit 67 Beschwerden Spitzenreiten. Ein WIPO Sprecher sagte in einem Statement, es sei nicht bekannt, wie häufig diese Domainregistrierungen von Cyberpiraten vorgenommen werden, deshalb seien die Beschwerden nur „die Spitze eines Eisbergs“.
Francis Curry, Chef der WIPO sprach von einem „großen Potenzial für Unfug“ bei der Domainregistrierung. Diese sei in wenigen Minuten vollzogen, doch mit den Domains könne viel Schaden angerichtet werden. Seit 1999 haben die Schiedsleute der WIPO 36.000 Beschwerden registriert und die aktuelle Warteliste für neue Schiedsverfahren ist lang.
Industrienationen im Beschwerderanking vorne
Im „Beschwerderanking der Nationen“ stehen die USA mit 895 Fällen vor Frankreich (499 Beschwerden) und Deutschland mit 279 Fällen. Die beklagten Domainbesitzer haben die Webseiten meist in den USA, in China oder Großbritannien – also außerhalb der EU-Richtlinien – registriert. Angestiegen sind auch Fälle von zweifelhaften Domainregistrierungen in Südkorea und der Türkei. Gegen kriminelle Domainregistrierungen in Deutschland wurde im Jahr 2016 insgesamt 63 mal Beschwerde erhoben.