DSL zu langsam ? bezahle nur die Hälfte !

23. April 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Verbraucherschützer: Kritik an falschen Werbeversprechen der Internet-Anbieter

Viele Hersteller und Anbieter halten Werbeversprechen nur sporadisch oder gar nicht ein.
Auch in Internet werden Nutzer vollmundig in Verträge gelockt, aus denen sie später die
versprochenen Leistungen nicht erhalten. In der Kritik der deutschen Verbraucherzentralen
stehen vor allem die Anbieter von schnellem Internet. Klaus Müller, Chef des
Bundesverbandes der Verbraucherzentralen in Deutschland(VZBV), spricht von einem
Missbrauch des Kundenvertrauens.

Die Anbieter von schnellem Internet werben mit hohen Übertragungsgeschwindigkeiten
und verschleiern die Wahrheit mit der geschickten Redewendung „…von bis zu… Megabit
pro Sekunde“, die ihnen am Ende die Freiheit gibt, zu liefern, was geradeso geht. Der
Kunde kann nie nachvollziehen, ob er wirklich die beworbene und vertraglich festgelegt
Internetgeschwindigkeit nutzt oder eigentlich zu viel Geld für einen Vertrag mit niederen
Durchlaufgeschwindigkeiten zahlt. Denn die Anbieter nehmen immer den gleichen Preis
und ist der Vertrag einmal geschlossen, ist der Kunde meist ein oder zwei Jahre daran
gebunden.

Internetgeschwindigkeiten werden nicht erreicht
Eine aktuelle Messung der Bundesnetzagentur im März 2017 hat ergeben,dass die
Spitzengeschwindigkeiten in Breitbandanschlüssen nicht eingehalten werden. Im Test
waren 16.000 Haushalte mit Breitbandanschlüssen. Nur 12 % konnten wirklich mit der
beworbenen Maximalgeschwindigkeit surfen, mobil waren es sogar nur 5 %. Das ist die
gelb-rote Karte für die Anbieter, die schnellstens ihre Servicepraktiken ändern müssen.
Sonst werden Sanktionen drohen.

Die Verbraucherschützer fordern jetzt ganz konkret und schnell transparentere Angebote
und Verträge. Der Kunde muss wissen, mit welcher Geschwindigkeit er wirklich surft – und
das jederzeit. Eine andere Überlegung wäre eine automatische Kostensenkung, die immer
dann eintritt, wenn der Nutzer langsamer surft , als vertraglich vereinbart. Hat er nur die
halbe Geschwindigkeit, sollte er auch nur die Hälfte zahlen.

 

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