Kritik an „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ : staatliche Zensur und Spitzeleien erlaubt?
Am 30. Juni 2017 wurde vom deutschen Bundestag das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ abgesegnet und auf den Weg gebracht. Bedenklich dabei ist , dass am 22. Juni im Rahmen von Novellierungen die Legalisierung eines Staatstrojaners beschlossen wurde. Das erlaubt dem Staatsschutz und den Kontrollorganen, ohne vorherige Ankündigung und zur Überwachung einen Trojaner in Netzerke und Computer einzuschleusen. Kritiker sehen darin einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat.
Bundesregierung wiegelt ab
Die Bundesregierung hingegen versucht die Wogen zu glätten und verteidigt die „keine Strafrechtsreform“ und das neuen Netzwerkgesetz. Natürlich werde nur auf Basis rechtsstaatlicher Vorgaben gehandelt und nur bei begründetem Verdacht auf Straftaten adäquate Maßnahmen ergriffen. Und ausgenommen sind laut Bundesregierung auch E-Mail-Anbieter, Messenger, journalistische Angebote oder Karriereplattformen. Doch die neuen Regeln , z.B. beim Versand von Mails, sind sehr praxisfern und im Rahmen des neuen Gesetzes kaum einzuhalten.
Fakt ist auch: Das neue Gesetz erlaubt Polizei, Justiz und Finanz das Eindringen in die Computer von Privatpersonen und Unternehmen. Pauschal heißt es nur, das Gesetz greift bei sozialen Netzwerken mit mindestens 2 Millionen registrierten Nutzern in Deutschland. Das Gesetz listet keine Ausnahmen auf, gibt also irgendwie alle Netzwerke zur Überwachung frei, sobald nur ein Ansatz eines Verdachts besteht.
Kritiker warnen vor totaler Überwachung
Schon vor der Abstimmung über das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ haben Experten und Kritiker vor einer zu freien Auslegung dieser neuen Beschlüsse gewarnt. Die Gefahr von Falschmeldungen und überspitztem Verdacht sei zu groß und schaffe am Ende den „gläsernen Menschen“ innerhalb eines Überwachungsstaates.
Das zeigten aktuelle Beispiel aus Frankreich und Österreich, wo die Maßnahmen gegen „Staatsfeinde“ heftig diskutiert werden. Doch die EU stützt die Befürworter dieser Überwachungstaktiken und hat auf dieser Ebene den Staaten eine Art Freibrief gegeben und fordert im Gegenzug die Einsetzung einer speziellen staatlichen Aufsichtsbehörde. Gegner dieser neuen Gesetzgebung werden also mit Klagen in Brüssel kaum etwas erreichen.