Schutz und Rechte von Kindern – Gesetz gegen Kinderpornografie
Fast schon eine Eilmaßnahme war es, mit der der Bundestag ein neues Gesetz gegen Kinderpornografie verabschiedete und damit die Rechte und den Schutz von Kindern stärkt.
Speziell im Internet wird dieses Gesetz besonders greifen, denn dort kursieren all die Fotos, auf denen Kinder und Jugendliche abgelichtet worden sind. Dort ist auch der Ort, wo sich die Leute aufhalten, „Cyber-Grooming“ betreiben wollen: Kontakt mit Kindern aufnehmen, um sie dazu zu bringen sexuelle Handlungen vorzunehmen.
Einerseits ist man natürlich froh, dass einschlägige und weniger einschlägige Domains nach und nach damit der Garaus gemacht werden dürfte, auf denen Fotos von Minderjährigen gehandelt und getauscht werden. Andererseits werden aber auch Stimmen laut, die zu bedenken geben, dass dies hier ein Schnellschuss war. Ohne ausführliche und andauernde Untersuchungen, Forschungen und einen umfangreichen Informationsaustausch kann eine solch wichtige und weitreichende Angelegenheit nicht entschieden werden. Zumindest nicht ordentlich.
Dies zeigte sich schon an der aufkommenden Frage, ob es jetzt sogar für Eltern strafbar sei, die Fotos ihrer Kinder am Strand zu veröffentlichen und grundsätzlich wäre diese Frage bejaht worden, wenn man hier nicht doch noch eine Änderung eingefügt hätte.
Denn das Sexualstrafrecht ist dahingehend verschärft worden, dass sich jeder strafbar macht, der Kinder oder Jugendliche unbekleidet fotografiert und diese Fotos dann auf Internetdomains verkauft oder tauscht. Soweit so gut. Für weniger gut befand man, dass es doch eine allgemein bekannte Tatsache ist, dass viele Eltern ihre Kinder am Strand unbekleidet spielen lassen, die Kleinen beim Sandburgen bauen, stolz, wie Eltern nun einmal sind, fotografieren und diese Fotos dann Freunden zeigen wollen. Dies wäre laut dem neuen Gesetz aber auch schon strafbar gewesen.
Justizminister Heiko Maas hat glücklicherweise die Regeln entschärft, bevor die Abstimmung im Parlament ihren Lauf nahm. Eine Streichung der Verjährungsfrist, wie Opferverbände sie forderten, dazu konnte man sich jedoch nicht entscheiden. Lediglich wurde die Frist verlängert.
Gegenwind gibt es von der Opposition. Renate Künast kritisierte beispielsweise, dass es ein Unding sei, was da zum Schutz der Privatsphäre im Strafgesetz beschlossen wurde. Ihrer Befürchtung nach werden sich Staatsanwaltschaften in Zukunft mit absurden Fällen beschäftigen müssen. Und dem mag man nur zustimmen. Schon jetzt sehen wir befreundete Elternpaare, die vor den Kadi gezehrt werden, nur weil sie neben den Fotos von ihren eigenen Kindern auch Fotos der Kinder befreundeter Ehepaare besitzen.
Weitere Kritik kam aus den Reihen der Grünen für die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande kam. Zu schnell und ohne wirkliche Informationsgrundlagen sei dieses Gesetz verabschiedet worden. Künast ist der Ansicht, dass dabei nur „Murks“ herauskommen kann und irgendwie möchte man ihr auch da zustimmen, auch wenn es erst einmal nur eine Befürchtung bleibt.
Einen wirklichen Rat will man hier niemandem geben, außer den, dass jeder tunlichst die Finger von Fotos dieser Art lassen soll, egal ob bei den eigenen oder fremden Kindern. Unbekleidet allemal, auch wenn es sich nur um einen harmlosen Urlaubsschnappschuss dabei handelt. Dieser wird in Zukunft ungeahnte Fragen aufwerfen.
Autor: Wolfgang Wild, Domainsmalltalk