Streit um „Black Friday“ Markenrechte
Der sogenannte Black Friday ist ein Tag, an dem Hunderte Millionen Dollar umgesetzt werden. Traditionell bietet der stationäre Handel jedes Jahr am 25. November , dem Tag nach Thanksgiving, Sonderangebote im großen Stil an. Seit einigen Jahren schwappt die Schnäppchenwelle nun auch nach Europa und ist im Jahr 2015 auf unserem Kontinent richtig angekommen. Da ist es kein Wunder, dass auch die Online-Händler auf den Black Friday setzen und zusätzlich zu ihren anderen Sonderverläufen oder Rabattschlachten auf hohe Erlöse hoffen.
Jetzt ist ein Streit um den Begriff „Black Friday“ entbrannt, denn nachdem ein Unternehmen aus Österreich dafür Markenrechte-Lizenzen erworben hat, hagelt es bei den Mitbewerbern im Internet Abmahnungen und verdirbt das Schnäppchengeschäft, das in diesem Jahr sogar Milliardenumsätze einfahren soll.
Dealportal mahnt Online-Shops ab
Die Black Friday GmbH betreibt das Dealportal blackfridaysale.de, das kostenpflichtig Partnershops auflistet. Im Newsblog schreibt das Unternehmen:„Blackfridaysale.de sichert sich ausschließliche Rechte an der deutschen Marke Black Friday und hat als Lizenznehmer das Recht, gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. Als Lizenzgeber und Markeninhaber ist seit 2013 die Super Union Holdings Ltd. aus Hong Kong bei den Patent- und Markenämtern eingetragen. Der Vertrag über die Nutzungsrechte der Wortmarke Black Ffriday wurde laut der Berliner Kanzlei Hogertz LLP Rechtsanwälte am 11. November 2016 geschlossen, notariell beglaubigt und auch in der Datenbank des Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts hinterlegt. Für das chinesische Unternehmen unterzeichnete der Jurist Dr. Alexander Hogertz den Lizenzvertrag.
Für alle Online-Portale, die rund um den großen Black Friday Sale Werbung betreiben, könnte es jetzt teuer werden, wenn sie nicht bei der Black Friday GmbH als Partner registriert sind. Erste Fälle von Abmahnungen, gelöschte APPs und Facebook-Seiten wurden schon bekannt und es wird weiter hart gekämpft, denn das Milliardengeschäft will sich der Lizenznehmer auf keinen Fall entgehen lassen. Deshalb sollten Domainbesitzer die Spielregeln für die Black Friday – Werbung kennen, um keine Probleme zu bekommen.