Online-Bezahlsysteme: Banken gegen mehr Wettbewerb
Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Banken offensichtlich den Wettbewerb bei Online-Bezahlsystemen behindern. Grund seien die Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft, die ein gesundes – und notwendiges – Wachstum dieser Branche verhindern.
Die Behörde – u.a. zuständig für fairen und offenen Wettbewerb – sieht in diesen Behinderungen Verstöße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamtes, sagte dazu: Die Nutzung von bankenunabhängigen und innovativen Bezahlverfahren beim Einkauf im Internet werde erheblich behindert. Die Bestimmungen ließen sich nicht „als notwendigen Teil eines konsistenten Sicherheitskonzepts der Banken einstufen“.
Banken behindern bei Transaktionen bei Online-Bezahlsystemen
Das Kartellamt bemängelt, dass Bankkunden die gängigen Sicherheitskonzepte nicht auf Online-Bezahlsysteme anwenden können. Banken und Sparkassen verbieten die Nutzung von PIN und TAN bei „ bankfremden Anbietern im Internet“. Die PIN dient zur Identifikation und wird auch online von Kunden benötigt, um einen Transaktion ausführen zu lassen. Deshalb fordern die Anbieter von Online-Bezahlsystemen, dass sich die Kunden auch in ihren Systemen mit PIN anmelden und TAN benutzen dürfen. Das lehnen die Banken und Sparkassen bisher strikt ab und geben als Grund „Sicherheitsbedenken“ an. Die Sicherheit der Kunden sei wichtig.
Bundeskartellamt kippt Regeln der Bankenverbände
Das Kartellamt hat die Deutsche Kreditwirtschaft jetzt per rechtskräftigem Beschluss aufgefordert, die Nutzung der allgemeinen Sicherheitsmerkmale auch für Online-Bezahlsysteme zugänglich zu machen. Es wurden keine Sanktionen verhängt – allerdings auch keine Fristen zur Umsetzung genannt, damit „der Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Beschlusses nicht durch Vorgaben und enge Fristen eingeschränkt wird“.
Die Anbieter von Online-Bezahlsystemen haben sich positiv zu dem Beschluss geäußert und hoffen auf mehr Transparenz, Wettbewerb und ein besseres Verhältnis zwischen Banken und den Anbietern der Bezahlsysteme.
Die Bankenverbände von Sparkassen, Privat- und Volksbanken wollen gegen den Beschluss Revision beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Zur Begründung gaben die Sprecher an, dass die gekippten Klauseln der Sicherheit beim Banking dienen und die Kunden vor Missbrauch, wie unberechtigten Zugriffen, schützen soll.