Achtung KinoX Fakeabmahnungen

20. Dezember 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Falsche Abmahnungen von Kinox im Umlauf

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat bereits am 15.12.2017 vor falschen Abmahnungen wegen Streamings auf kinox.to gewarnt. Dadurch sei das Urheberrecht von 20th Century Fox verletzt, schreibt eine angebliche Kanzlei Hofmann aus Berlin als Vertreterin des amerikanischen Unternehmens.

Als Beweis für das unerlaubte Streaming gibt die Mail – die in der Auflistung zu Details der angeblichen Straftat sogar Rechtschreibfehler enthält – an, dass IP-Adresse, den Browser, das Betriebssystem und den Internetanbieter des Nutzers herausgefunden und so die Urheberrechtsverletzung nachgewiesen wurde.

 

Dann fordert das Schreiben die Schadenersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie Auskunfts- und Ermittlungskosten. Die Gesamtsumme, die auf ein Bankkonto in Großbritannien überweisen werden soll, beläuft sich auf rund 370 Euro. Folgt ein Nutzer diesen Anweisungen, ist das Geld meist unwiderruflich verloren. Kinox hat bereits mehrfach öffentlich darauf hingewiesen, dass IP-Adressen der Nutzer in keinem Fall weitergegeben werden. Die angeblichen Daten stammen also aus Darknet-Dateien, die vielfach im Umlauf sind und meist aus zurückliegenden Datendiebstählen stammen.

 

Berliner Rechtsanwaltskanzlei: kein Abmahner sondern Opfer

Knapp eine Wochen später meldete sich die Verbraucherzentrale mit neuen Erkenntnissen zu den Fake-Abmahnungen. Die Berliner Kanzlei Jürgen Hofmann, angeblicher Absender der Abmahn-Mails, ist anscheinend selbst Opfer der Hacker. Rechtsanwalt Hofmann hatte sich bei den Verbraucherschützern gemeldet und klargestellt, dass Betrüger seinen Namen für die Anschreiben missbraucht. 20th Century Fox wird von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vertreten und nicht von seiner Kanzlei. Im Netz befindet sich derzeit eine Domain, die mit seinem Namen, falschen Telefonnummern und Adressen sowie den Texten einer Greifswalder Kanzlei bestückt ist. Obwohl Herr Hofmann nachweisen konnte, dass die Domain nicht von ihm registriert und geführt wird, sondern zu einer russischen Domain führt, weigert sich die DEBIC bisher, die Webseite offline zu schalten. Die Berliner Kanzlei befürchtet einen Imageschaden und hat einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Affaire beauftragt.

 

Nutzer, die solche Abmahn-Mails erhalten, sollten den Anweisungen keinesfalls folgen oder eventuelle Anhänge öffnen, sondern bei der Polizei Anzeige erstatten.

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