Der Entwurf für ein neues Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hassrede ist fertiggestellt und soll dem Bundestag zur Diskussion und Abstimmung übergeben werden.Der öffentlich präsentierte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums enthält auch den Passus des sogenannten “Behördenanspruch auf Passwörter zu Onlinediensten“. Demnach können die Bundesbehörden bei Erfüllung festgelegter Vorgaben von sozialen Netzwerken die Herausgabe von Passwörtern von Nutzerkonten erzwingen.
Bisher erlaubte das Gesetz die Überwachung von Telekommunikation, schloss aber Messenger aus. Jetzt soll das neue Gesetz die Überwachung aller Internetdienste erlauben, was Kritiker auf den Plan ruft. Der Branchenverband Bitkom reagiert mit Entsetzen auf den Entwurf und Bitkom-Präsident Bernhard Rohleder sagt dazu: „Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss, automatisierte Weiterleitung von IP-Adressen – wir sind erstaunt, dass solche Vorschläge aus jenem Ministerium unterstützt werden, das sich den Datenschutz besonders groß auf die Fahnen geschrieben hat“.
Bundesministerium gegen Kritiker
Das Bundesjustizministerium weicht alle Kritiken auf und spricht bei Passwörtern von „Bestandsdaten“. Sie sollten „in einem konkreten Ermittlungsverfahren unter der Sachleitung einer Staatsanwaltschaft herausverlangt werden“. Das soll aber in verschlüsselter Form geschehen (Datensicherheit) und niemals unverschlüsselt, wie schon im vorherigen Gesetz festgelegt.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fordert, dass für eine Cloud Zertifizierung die Passwörter ebenfalls nur verschlüsselt hinterlegt werden sollen. Google ist hier Vorreiter, andere Anbieter weichen die Sicherheitsbestimmungen durch zu lasche Handhabung auf und spielen so mit der Datensicherheit. Sie könnten vom neuen Gesetz hart getroffen werden und unter Druck die Passwörter unverschlüsselt weitergeben. Das wäre aber eine Verstoß gegen geltende IT-Sicherheitsstandards.
Bitkom befürchtet, wenn das Gesetz in dieser Form angenommen wird, dass Behörden dann sogar ohne richterlichen Beschluss auf die Herausgabe der Zugänge zu Nutzerkonten drängen könnten.Das Bundesjustizministerium hat dem widersprochen und angekündigt, dass der sogenannte „Richtervorbehalt“ auch Bestandteil des neuen Gesetzes sein wird.
Die Opposition im Bundestag bleibt bei der Kritik verhalten, spricht lediglich von einem „bedenklich“ tiefen Eingriff in die Bürgerrechte, lobt aber gleichzeitig den Aktionismus gegen Hass und Rechtsextremismus. Fraglich nur, ob das der richtige Weg ist. Zumindest ist es ein eingriff in die Freiheit des Internets und in die Privatsphäre der Nutzer.