Hat Hillary Clinton als Außenministerin das US Bundesrecht gebeugt?
Als ehemalige Außenministerin kennt sich Hillary Clinton mit internationalen Verwicklungen sehr gut aus. Jetzt ist die Politikerin in die Kritik geraten und steht im Verdacht, das US-Bundesarchivgesetz zumindest gebeugt, wenn nicht sogar gebrochen zu haben.
Der Tatbestand: Hillary Clinton soll während ihrer Zeit als Außenministerin von 2009 bis 2013 eine private E-Mail-Adresse zur Kommunikation verwendet haben. Das widerspricht dem amerikanischen Bundesarchivgesetz für Staatssekretäre und Regierungsmitarbeiter.
Informationen zu dem Mailanbieter von Frau Clinton gibt es leider nicht.
Wollen wir doch wenigstens hoffen, dass Sie keinen Freemailanbieter genutzt hat.
Der brisante Fall wurde bekannt, als im Rahmen der Untersuchung des Angriffs auf die amerikanische Botschaft in Bengasi/Libyen im Jahr 2012, der zuständige Ausschuss auch die Mails zwischen Hillary Clinton und ihrem Stab auswertete.
Warum Staatsbedienstete sichere Domains und Mailkonten brauchen
Die Nutzung von privaten Mail-Accounts im Staatsdienst ist ein fataler Fehler im Hinblick auf die weltweit, steigende Domainkriminalität. Zudem entspricht dieses Gebaren nicht den Gepflogenheiten der US-Regierung. Jedem Mitarbeiter der Regierung wird ein amtliches E-Mail-Konto eingerichtet. Das dient der Domainsicherheit des Staates und auch Archivierungszwecken. Denn die gesamte berufliche Korrespondenz während einer Amtszeit amerikanischer Minister wird nach deren Ausscheiden archiviert. Diese Praxis wurde im Jahr 2005 eingeführt.Die Verwendung einer ausschließlich beruflich genutzten Mailadresse erleichtert diesen Prozess deutlich.
Das Büro von Hillary Clinton hat in den vergangenen Monaten insgesamt 55.000 Seiten mit Mailkorrespondenz aus der Zeit der Regierungsangehörigkeit eingereicht. Die zuständige Behörde muss nun private und berufliche Mails trennen und den gesamten Schriftwechsel genau prüfen. Nick Merrill, einer der Sprecher von Hillary Clinton, betonte, dass die Nutzung eines persönlichen E-Mail-Kontos gesetzeskonform gewesen sei. Weitere Erklärungen oder Ausführungen zu den Mails lehnte Mr. Merrill kategorisch ab. Es wurde auch nicht bekannt, ob der Mailaccount wenigstens mit Sicherheitsprogrammen geschützt wurde.
„Die ehemalige Außenministerin ist nicht die erste Regierungsangehörige, die zur Kommunikation einen persönlichen Mailaccount genutzt hat. Allerdings ist die Nutzung von privaten Mailadressen nur auf absolute Notfälle oder Ausfälle der offiziellen Domains und Server beschränkt“, erläuterte Jason R. Baron, der von 2000 bis 2013 als Direktor der National Archives and Records Administration arbeitete. Dem renommierten Juristen ist in seiner Zeit im Bundesarchiv kein weiterer Staatsbediensteter begegnet, der seinen privaten Mailaccount für Regierungskorrespondenz und Dienstmails verwendet hat.