EU will Verbraucherschutz im Internet stärken

29. April 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Sicherheit

Seit dem vergangenen Jahr arbeitet der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europaparlaments an einer Verordnung über eine Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden für Verbraucherschutz (Procedure 2016/0148/COD).

Geplant ist, ein „digitaler Binnenmarkt“ innerhalb der EU-Staaten, der sich mit den Wirtschaftszweigen Internet und Telekommunikation beschäftigt. Das Ziel der neuen Verordnung besteht in der EU einheitliche Regeln zu diesen Themen zu schaffen, so dass in Zukunft rechtswidrige kommerzielle Internetangebote abgeschaltet werden können. Die nationalen Behörden für Verbraucherschutz sollen die notwendigen Kompetenzen erhalten, um die Regelungen durchzusetzen. Dies wird im Artikel 8 Abschnitt g der neuen Verordnung  festgelegt.

Welche Maßnahmen im Bedarfsfall konkret getroffen und ob eine sofortige Abschaltung des jeweiligen Internetangebots notwendig ist, bestimmt die Verbraucherschutzbehörde des zuständigen Landes später in Eigenverantwortung nach den Vorgaben der Verordnung.

Der Entwurf will zusätzlich Banken, Zahlungsdienstleister, Internet Service Provider und Domain-Registrare dazu verpflichten, den Behörden wichtige und relevante Informationen zukommen zu lassen und sie bei Ermittlungen zu rechtswidrigen Tätigkeiten im Internet zu unterstützen, indem sie Personen identifizieren und  Zahlungs- und Datenströme verfolgen  und diese Daten weitergeben.

Die IMCO Vorsitzende Vicky Ford sprach von einem „großen Schritt für Verbraucher in der EU“ und zeigte ich erfreut über den Entwurf. Hacker machten nicht vor Ländergrenzen halt und die Internetnutzer müssten deutlich besser geschützt werden.

Entwurf wurde verabschiedet – Verhandlungen beginnen
Nach der Vorstellung aller neuen Inhalte und einer ausführlichen Diskussion wurde der Entwurf mit 33 zu 2 Stimmen( 2 Enthaltungen) vom IMCO verabschiedet. Die zuständige Berichterstatterin Olga Sehnalová wird nun im Auftrag des Ausschusses in die Verhandlungen mit dem EU-Kommission und dem EU-Rat gehen, um eine endgültige und rechtskonforme Verordnung zu erreichen.

Ob diese neuen Regelungen am Ende in die Verordnung aufgenommen werden und wie weit der Ermessensspielraum der nationalen Behörden gesteckt wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Es wird sicher einige Vorschläge von den zuständigen Prüfern geben und deshalb ist eine rasche Verabschiedung der überarbeiteten Version eher nicht zu erwarten.

 

 

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