Domain Hacker: Deutschland will neue Rechtsgrundlage

26. Januar 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Sicherheit

Politiker beraten über Cyberkriminalität

Die deutschen Politiker müssen sich jetzt – nach massiven Hackerangriffen in Deutschland und Europa – stärker mit der wachsenden Cyberkriminalität auseinandersetzen und kurz- bis mittelfristig eine Rechtsgrundlage zur Bekämpfung dieser wachsenden Bedrohung schaffen.

Jetzt wurde eine Expertenrunde einberufen, die sich mit dringenden Fragen zur Internetsicherheit auseinandersetzen. Die drängendste Frage ist, ob die Bundesregierung nach einem massiven Hackerangriff Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Dazu fehlt bisher aber die Rechtsgrundlage. In einem Statement hat Innenminister Thomas de Maiziere zu diesem Thema gesagt: „Wenn wir identifiziert haben, woher ein Cyber-Angriff kommt, müssen wir ihn aktiv bekämpfen können.“

Hackerangriffe per Gesetz erlauben
In der Bundesregierung herrscht beim Thema Cyberkriminalität weitgehend Ratlosigkeit. Würde das Land von außen mit Waffen angegriffen, träten entsprechende Gesetze und Maßnahmepläne in Kraft. Was aber, wenn Hacker die Internetstruktur des Landes lahmlegen, Behördencomputer ausspähen und wichtige Daten stehlen?

Darf Deutschland dann mit Cyberangriffen die Quelle unschädlich machen? Und wer ist dafür verantwortlich? Das Verteidigungsministerium hat eine Cyberabteilung, die aber im Fall eines „kriegerischen Akts“ oder Bedrohung von Bundeswehreinheiten im Ausland tätig wird. Dem Bundesnachrichtendienst fehlt die rechtliche Grundlage für Gegenangriffe im Cyberraum und der Verfassungsschutz hat eben erst mit dem Aufbau einer Internetabteilung zur Hackerabwehr begonnen.

Auch auf internationaler Ebene ist man unsicher, denn Spionageangriffe im Netz und die Veröffentlichung der Daten greifen tief in die Beziehungen zwischen den Staaten ein. Auch bei den Vereinten Nationen wird mittels eine Arbeitsgruppe, die dem Office of Disarmament Affairs untersteht, nach Lösungen gesucht. Unter der Leitung des deutschen Diplomaten Karsten Geier soll entschieden werden, was als „kriegerischer Akt“ gilt. Das könnte die Lahmlegung einer Ampelanlage oder der Wasserversorgung in Millionenmetropolen sein  – oder auch das Hacking von behörden- und Firmennetzwerken. Im Juni 2017 soll der erste Bericht über „verantwortungsvolles Staatenverhalten“ einem Gremium vorgelegt werden.

Hackerangriffe sind gefährlicher als Bomben
Seit den großen Angriffen auf iranische Atomanlagen steht fest, dass Hackerangriffe deutlich gefährlicher sein können als Kriegswaffen. Denn innerhalb von Sekunden zerstören Trojaner und andere Schädlinge wichtige Infrastrukturen und damit lebenswichtige Elemente unserer hoch technisierten Gesellschaft. Und ein effektiver Schutz vor Übergriffen aus dem Cyberraum ist kaum möglich. Wird also eine neuer Krieg am Computer geführt? Davor warnen Politiker aus allen Ländern und ringen um mehr Ruhe und einheitliche Regeln. Die Bundesregierung will kurzfristig die Abwehr gegen Cyberangriffe deutlich ausbauen und erst danach über „Vergeltungsangriffe“ nachdenken. Doch Gesetze müssen her – und zwar schnell.

 

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