Rick Schwartz verliert UDRP Verfahren um domainking.biz
Der amerikanische Domaininvestor Rick Schwartz hat in einem UDRP Verfahren um die Übertragung der Rechte an domainking.biz verloren. Der Amerikaner, der seit 2003 die Rechte an der US Marke Domainking hält und diese Rechte auch 2012 ( bestätigt 2013) in der EU eintragen ließ, hatte die Rückübertragung vor der WIPO gefordert, da er Markenrechte verletzt sah.
Der Inhaber von domainking.biz hat die Domain im Juni 2011 registriert. Er betreibt auch die Domains domainking.ng und domainking.co.za. Das Unternehmen hinter den strittigen Domains ist der Domainprovider „Domainking“, der vor allem in Indien, auf den Philippinen und in einigen afrikanischen Ländern aktiv ist. Der Unternehmer gibt an, von der Marke „Domainking“ nichts gewusst zu haben, als er die Registrierung von domainking.biz beantragte. Rick Schwartz sei nur einem kleineren Insider-Kreis bekannt und der Name „Domainking“ sei seiner Meinung nach ein freier, generischer und „beschreibender“ Begriff, der keinem Markenrecht unterliegen sollte.
WIPO weist Beschwerde ab
Der WIPO Panelist Matthew S. Harris prüfte die Beschwerde sehr genau und war schon zu Beginn über das „uneinheitliche“ Auftreten der generischen Parteien erstaunt. Sowohl Rick Schwartz als auch der Gegner Hargurnaz Singh stellten ihre Partnerfirmen als eigenständige Unternehmen dar, was der Panelist als „Unschärfe“ wertete.
Der Richter stellte zu Beginn des Verfahrens fest, dass domainking.biz identisch mit der Marke des Beschwerdeführers Schwartz ist. Da dieser Fakt klar war, ging Mr. Harris zum Punkt der „Bösgläubigkeit des Handelns“ des Beklagten über. Es wurde festgestellt, dass Hargurnaz Singh ein eigenes Geschäft führt und dazu die registrierten Domainking-Domains nutzt. Rick Schwartz sei ihm als Geschäftsmann in Verbindung mit Domainking ein Begriff, doch von den eingetragenen Markenrechte wusste der Unternehmer laut eigener Aussage nichts.
Matthew Harris stellte fest, dass der Begriff „Domainking“ durchaus für ein Geschäft wählbar und ein sehr guter beschreibender Begriff für einen Webhoster sei. Rick Schwartz und seine Unternehmen Virtual Dates werden hingegen weniger oft mit dem begriff in Zusammenhang gebracht, auch wenn Schwartz sich selbst als „Domain King“ bezeichnet und eine passende Domain führt. Zudem sind die Geschäftsmodelle der Gegner unterschiedlich.
Schließlich wies der Panelist die Beschwerde mangels ausreichenden und stichhaltigen Beweisen ab. Der Webhoster Hargurnaz Singh darf domainking.biz weiter führen.