Scratch Domainstreit: erfolgreich oder Eigentor?

25. Januar 2019 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Vor Gericht: Scratch Foundation gegen Scratch.org

 

Die Scratch Foundation hat gegen die Domain Scratch.org Klage wegen Cybersquattings eingereicht. Die Non Profit Organisation, die am MIT gegründet wurde, verwendet den Domains scratch.edu und scratchfoundation.org mit jeweils unterschiedlichen Inhalten. Die letzte Domainregistrierung fand 2015 statt. In diesem Jahr trat das Unternehmen auch an den Inhaber von scratch.org heran und bot 5.000 USD für eine Übernahme an. Der Inhaber forderte 450.000 USD und schaltete kurz darauf Anzeigen, die auf einen Zusammenhang mit der Non Profit Organisation hindeuteten.

 

Daraufhin zog Scratch.org vor Gericht. Dort gab die Organisation an, im Jahr 2017 mit einem neuen Angebot von 10.000 USD an den Inhaber der Domain herangetreten zu sein und gab an, dass dieser die Domain für das 700fache des geschätzten Domainwertes (ermittelt über estibot) veräußern wollte. Das lehnte Scratch aber als deutlich überhöht ab.

 

In der Klageschrift heißt es  u.a. „… … kann der Registrant des Beklagten Domainnamens die Absicht haben, Verbraucher von den Online-Standorten der Scratch Foundation auf eine unter dem Beklagten Domainnamen zugreifbare Site umzuleiten, die den durch die Marke SCRATCH repräsentierten Goodwill schädigen könnte…“ und
„… Der Registrant des Beklagten Domain-Namens den Beklagten Domain-Namen so konfigurieren kann, dass er junge Kinder verwirrt und / oder betrügt“. Weiterhin gibt die Scratch Foundation an, dass der Regsitrant falsche Kontaktinformationen angegeben hat und unbekannt ist, da er unter Datenschutz steht. Angeblich konnte die Organisation nicht herausfinden, wer die beklagte Domain führt.

 

Klage mit Erfolg?

Die Klageschrift enthält Experten zufolge zu viele „könnte“ und „kann“, denn ein echter Missbrauch des Namens der Foundation ist derzeit nicht belegt. Und das der Domaininhaber nicht ermittelt werden kann ist auch nicht beweisen, denn nach eigenen Angaben hat die Scratch Foundation dem Inhaber bereits zweimal ein Kaufangebot unterbreitet, dass beantwortet wurde.

Die Scratch Foundation wird vom Staranwalt David Weslow von der Kanzlei Wiley Rein vertreten. Dieser hat sich auf Domaindiebstahl und Domainnamen Hijacking spezialisiert und bereits viele prominente Personen und Firmen vertreten.

 

Der Fall ist also nicht ganz klar. Kann Scratch keine aussagekräftigen Beweise liefern, kann das Gericht diese Klage nach UDRP Regeln auch als Reverse Domain Name Hijacking  werten und die Organisation erreicht genau das Gegenteil der Klage.

 

 

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