rusisches Domainmarkenrecht

6. September 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Komplikationen beim Domainrecht in Russland

 

In Russland sind Zivil- und Wirtschaftsrecht verschiedenen Gerichtsbarkeiten zugeordnet. Fälle von natürlichen Personen werden üblicherweise vor dem Zivilgericht verhandelt, Fälle von juristischen Personen oder Einzelunternehmern dagegen vor dem Wirtschaftsgericht. Dieses Gericht verhandelt aber auch andere Streitigkeiten auf der wirtschaftlichen Basis, in die natürliche Personen verwickelt sind. Dazu gehören auch Streitigkeiten über Domains, Internethandel und andere relevante Dinge, die häufig auch ausländische Unternehmen oder Personen betreffen. Alle Fälle des Domainrechts – u.a. zu den Domains etro.ru, mumm.ru, Tiguan.ru oder icq.ru –  wurden seit 2005 am Wirtschaftsgericht entschieden.

 

Höchster Gerichtshof Russlands ändert Regeln

Im Jahr 2014 hat der höchste russische Gerichtshof entschieden, dass alle Fälle, die natürliche Personen betreffen, nur noch vor dem Zivilgericht verhandelt werden.

Das gilt auch für „Wirtschaftsfälle“ und das Domainrecht. Die Jaguar Land Rover Limited war eine der ersten Unternehmen, die im Jahr 2015 zivilrechtlich wegen der Verletzung von Markenrechten gegen eine natürliche Person vorgehen musste. Das Moskauer Wirtschaftsgericht hatte die Klage an das Zivilgericht verwiesen und auf den Gegner – die natürliche Person – hingewiesen. Eine Beschwerde der Klägerin wies der Höchste Gerichtshof als Revisionsinstanz ohne weitere Prüfung ab.

 

Kritik an Gerichtsreform

Kritiker sehen die Gerichtsreform eher negativ und meinen, dass den Wirtschaftsgerichten durch diese Reform sehr plötzlich die Zuständigkeit entzogen wird. Ein Verfahren gegen eine natürliche Person sollte nicht zwangsläufig vor dem Zivilgericht verhandelt werden. Sind wirtschaftliche Aspekte Grund für eine Klage, muss ein spezielles Wirtschaftsgericht entscheiden, da sie über spezielle Expertisen verfügen und deutlich schneller arbeiten als die Zivilgerichte.Die Wirtschaftsgerichte sollten also auch für das Domainrecht verantwortlich sein – vor allem, wenn eine ausländische Firma Klage erhebt.

 

Auch die Saucony Inc klagte gegen eine natürliche Person vor dem Zivilgericht in Kaliningrad. In diesem Fall wurde der Fall an das zuständige Wirtschaftsgericht verwiesen und dabei betont, dass es sich um eine Ausnahme handle, weil die Klägerin aus dem Ausland sei.

Jetzt können Unternehmen, die gegen natürliche Personen klagen müssen, nur hoffen, dass sich die Zivilgerichte schnell das notwendige Hintergrundwissen zum Domain- und Markenrecht aneignen, das die Wirtschaftsgerichte bereits seit 10 Jahren kennen und angewendet haben. Das Hohe Gericht in Moskau wird die gerade erst vor drei Jahren verabschiedete Gerichtsreform in absehbarer Zeit kaum ändern.

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