Europäischer Gerichtshof entscheidet über kostenfreies WLAN in öffentlichen Bereichen
Viele Nutzer träumen von einem deutschlandweiten Gratis-Zugang über öffentliche HotSpots. Bisher ist dies nur vereinzelt möglich. Vorreiter ist die Hansestadt Hamburg, die eine WLAN Zone in der Innenstadt eingerichtet hat.
Der Blick richtet sich jetzt nach Luxemburg zum Europäischen Gerichtshof, der sich seit Ende Januar 2014 mit der sogenannten Störerhaftung befasst und in der Folge auch den Weg für das Gratis-Internet in Deutschland freimachen könnte.
Seit Jahren kämpft der Unternehmer Tobias McFadden gegen eine Forderung des Sony Konzerns. Der Veranstaltungstechniker hat in seiner Firma ein offenes WLAN Netz und erhielt von Sony eines Tages einen Mahnbescheid über 800 Euro wegen eines illegalen Domain-Downloads eines Musiktitels. Damit wollte sich der Unternehmer nicht abfinden und klagte gegen Sony.
Tobias McFadden will jetzt vom EuGH klären lassen, ob der Bereitsteller eines Funknetzes auch für die Handlungen der Nutzer haften muss. Der Unternehmer stellt klar, dass er selbst keine illegalen Downloads von Domainadressen vorgenommen hat und sich nicht in die Störerhaftung nehmen lässt. Es ist für ihn nicht nachvollziehbar, dass er dafür haften soll, wenn ein Mitarbeiter die Firmencomputer für einen Download benutzt. Unterstützt wird finanziell von der Piratenpartei, die sich ein positives Präzedenzurteil erhofft.
Abmahnwelle überrollt Deutschland
Das Schreckgespenst Abmahnung hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebreitet. Hunderte Domain-Besucher erhielten Post von Rechtsanwälten, die im Namen von Firmen plötzlich Geld wegen illegaler Downloads forderten. Egal ob der Angeschriebene jemals auf irgendeine Download-Domain war oder ob die Kinder/Mitarbeiter/Mitbewohner einen Film oder Musiktitel aus dem Netz geladen hatten – der Bereitsteller des Netzes sollte zahlen, und zwar richtig. Ein großes Geschäft für dubiose Rechtsanwaltskanzleien. Obwohl viele der Angeschriebenen klagten, konnten sich deutsche Gerichte bisher nicht zu wegweisenden Urteilen durchringen. Auch nicht nach der Empfehlung des Bundesrates von 2012, die rechtliche Verantwortung mehr einzuschränken.
Jetzt soll es der EuGH also endgültig richten und ein wegweisendes Präzedenzurteil fällen. Was würde das für Anbieter und Domain Nutzer bedeuten?. Fakt ist: eEin flächendeckender Ausbau eines öffentlichen WLAN-Netzes ist technisch möglich. Allerdings würden die Smartphone-Besitzer dann sicher viel öfter den Kauf von Datenvolumenpaketen verneinen und lieber gratis surfen. Ein finanzieller Verlust für die Anbieter dieser Pakete.
Bleibt das Problem der Identifizierung, denn illegale Download-Piraterie muss und soll weiterhin bestraft werden. Wenn es ein öffentliches Gratis-Internet geben sollte, müsste jeder Download zum entsprechenden Endgerät zurückverfolgt werden. Ein immenser Aufwand, der gegen Datenschutz-Auflagen und Gesetze verstoßen könnte.
Entscheidung zur Störerhaftung kann dauern
All diese Fragen können aber erst geklärt werden, wenn der EuGH endgültig über die Klage von Tobias McFadden gegen Sony entschieden hat und neue Regeln aufstellt. Wie lange es bis zu einem Urteil dauert, können auch Insider nicht voraussagen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Klagen beträgt derzeit 15 Monate, oft auch deutlich länger.
Sollte der Unternehmer diesen Prozess gewinnen, könnten alle Internetnutzer davon profitieren, denn die Klage am EUGH ist nicht nur auf die Störerhaftung für das Gewerbe beschränkt. Dann würde die Abmahnwelle schlagartig verebben. Eine schöne Aussicht für User, die sich frei auf Internetdomains bewegen möchten.
Wolfgang Wild Domainsmalltalk