Lizenzfallen: Bilder auf Ihrer Domainseite

30. Oktober 2014 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

fremde Bilder auf der eigenen Domain

Wer auf Nummer sichergehen will, der fotografiert selber oder sorgt zumindest dafür, dass er Rechte an einem Bild vollumfänglich erwirbt.

Dass dies bei diversen Fotoagenturen, so praktisch, wie der Bilderkauf für die eigenen Domains auch sein mag, nicht immer ganz so einfach ist, lassen die langen und nicht immer verständlichen AGB vermuten, die auf dortigen Seiten zu finden sind.

Egal ob fotolia.de, gettyimages.de oder istockphoto.de, bei keinem ist der Neudomainbesitzer wirklich sicher. Generell sind zwar Fotos, auf denen keine Personen abgebildet sind, „sicherer“, aber verlassen sollten man sich hier auf rein gar nichts.

Jetzt ist es nicht jedem Domaininhaber gegeben umfangreiche AGB zu studieren und dann auch noch die oftmals nebulöse Ausdrucksweise richtig zu deuten, da hilft dann nur noch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Einen wirklich sicheren Ratschlag zu erteilen fällt schwer, denn nicht in jedem steckt ein Fotograf und Profis haben schon die bessere Ausrüstung und tolle Fotos sehen sich Besucher nun einmal gerne an, aber was macht jetzt der erfreute Neudomain-Besitzer, wenn er seine Webseite mit Fotos aufhübschen möchte?

Man ist geneigt zu sagen: Selber fotografieren. Leider ist dies oftmals nicht möglich.

Grundsätzlich tut man gut daran zu überlegen, ob es den Aufwand überhaupt wert ist. Alle geschäftlichen Unternehmungen können dies bejahen, während Privatwebseitbetreiber hier eher zu einem Nein neigen sollten. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an.

Möchte eine Firma ein Produkt bewerben und benutzt dazu das Foto eines Prominenten ist es schon wesentlich problematischer, als wenn das gleiche Foto einen Bloggerartikel begleitet und lediglich etwas visualisieren soll. Gerade Erotikseiten schmücken sich gerne mit hübschen Menschen und diese sind ja nicht immer bereit, für solchen einen Zweck zur Verfügung zu stehen, doch Achtung! Hier droht Gefahr, denn in fast allen Fotoagenturen ist genau diese Nutzung von Personenfotos nicht erlaubt.

Selbst wenn jemand eine Lizenz an einem Foto erworben und ordentlich dafür gezahlt hat, heißt das noch lange nicht, dass dieses Foto auch nach Belieben genutzt werden darf.

Auf der sicheren Seite ist man immer mit selbst geschossenen Fotos und Public Domain Lizenzen. Diese gibt es, und zwar in umfangreicher Anzahl. Hier kann man gerne Wikimedia befragen und zu den meisten Anfragen bekommt man eine große Anzahl an Fotos. Besonders hilfreich ist hier, dass explizit und ausführlich auf die Lizenz hingewiesen wird und was mit dieser erlaubt und verboten ist.

Was aber tun, wenn eine Abmahnung ins Haus geflattert kommt?

Dann heißt es Ruhe bewahren und nicht vorschnell irgendetwas machen, sondern überlegt handeln. Am sichersten verfährt man hier, indem man Zeit, Abbildungsort und –art des Fotos dokumentiert (Screenshots) und das Foto danach für Besucher verbirgt. So kann auch im Nachhinein noch bewiesen werden, was wo auf der Domain sichtbar war.

Danach sucht man sich einen Anwalt mit dem Fachgebiet Urheberrecht und/oder Medienrecht, wenn möglichst mit Internetrecht und diesem stellt man dann den Fall vor. Weder schmeißt man die Abmahnung weg, noch sollte man vorschnell irgendetwas unterschreiben. Viel besser ist aber natürlich es erst gar nicht dazu kommen zu lassen und schon allein deswegen, egal welches Bild aus welcher Quelle, immer deutlich den Urheber direkt unter dem Bild angeben. So ist man zumindest der Urheberschaftkenntlichmachung nachgekommen und niemand kann behaupten, man hätte das Foto als sein eigenes ausgeben wollen.

Auror Wolfgang Wild Domainsmalltalk

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