Kanzlerin online beleidigt: Geldstrafe für Mann aus Bochum
Nicht immer und überall ist die Meinungsfreiheit straffrei. Wer im Schutz der Anonymität gegen andere Personen hetzt, muss womöglich mit Folgen rechnen. So auch im derzeitigen Fall aus Bochum.
Vor Gericht stand jetzt ein Mann aus Bochum, der im sozialen Netzwerk Facebook gegen Kanzlerin Merkel gehetzt hatte. Der 28jährige hatte mehrfach bösartige Dinge gepostet und u. a. geschrieben, Merkel müsste „öffentlich gesteinigt werden“ .
Diese Aussagen sind derart kriminell, dass sich die Staatsanwaltschaft Bochum mit den Posts befasste und Anklage wegen „Aufforderung zu einer Straftat“ erhob. Dabei ist es unerheblich, ob diese Aufforderung im Internet oder mündlich getroffen wird. Durch das Posting hatte die Staatsanwaltschaft allerdings ausreichend schriftliche Beweise in der Hand, um den Mann vor Gericht zu stellen.
Gericht verurteilt Bochumer zu Geldstrafe
Wie die WAZ berichtet, wurde ein Urteil im Fall des „Internethetzers“ gefällt. Das Bochumer Amtsgericht befand den Mann der „Aufforderung zu einer Straftat“ und Verunglimpfung von Personen für schuldig. Der Richter folgte den Argumenten der Staatsanwaltschaft und verurteilte den arbeitslosen Mann zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 25 Euro. Der Mann nahm den Strafbescheid über 2000 Euro an. Er hatte zuvor die Tat vollständig eingeräumt. Als Motiv gab er einen „allgemeinen Lebensfrust“ an und bereute seine Aussagen vor Gericht.
Vorsicht vor Verunglimpfungen im Internet
Experten warnen, Frust und Stress im Internet in negativen Postings abzubauen. Wer Personen oder Institutionen verunglimpft, zu Gewalt oder Straftaten aufruft oder andere gesetzeswidrige Dinge tut, kann sich nicht auf den Schutz der Anonymität im Internet verlassen. Auch solche Posts oder Domains werden von den Staatsanwaltschaften verfolgt und vor Gericht gebracht. Wie im Bochumer Fall kann das für den Nutzer schnell teuer werden oder sogar im Gefängnis enden. Deshalb ist Zurückhaltung oft klüger, denn das Internet vergisst nichts und niemanden.