Domainurteil: Bloomberg nun ohne .site

8. Mai 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Bloomberg verliert URS Verfahren um bloomberg.site

Der Medienkonzern Bloomberg L.P. hatte ein URS Verfahren vor dem National Arbitration Forum angestrengt und musste dort eine peinliche Niederlage erfahren.

Diese Domain wurde im Oktober 2015 von einem chinesischen Nutzer Namens „Zhang Guo Jie“ registriert. Als Adresse ist im Register aus „Pu tian Pu tian Shi“ hinterlegt. Die Domain wird anscheinend selbst nicht betrieben, sondern nur als Weiterleitung auf west.cn genutzt.

Das US Unternehmen Blomberg, das weltweit 15.500 Mitarbeiter schbeschäftigt und pro Jahr mehr als 8 Milliarden USD Umsatz macht, sah in der chinesischen Website seine Markenrechte am Namen „Bloomberg“ verletzt. Das Verfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS) fand am 15. März 2017 vor dem „Forum“ statt und Bloomberg trat als Klägerin auf.

Peinliche Niederlage eines US Konzerns
Als Entscheider für dieses Verfahren wurde der amerikanische Jurist Terry F. Peppard berufen. Der Panelist forderte die Vertreter von Bloomberg auf, ihre Gründe für die Forderung der Suspendierung der Domain bloomberg.site vorzutragen. Er erkannte die bestehenden Markenrechte der Klägerin in vollem Umfang an und bestätigte die Bösgläubigkeit der Registrierung von bloomberg.site durch den chinesischen Inhaber. Der Name der Domain birgt unzweifelhaft Verwechslungsgefahr mit dem US-Konzern.

Danach geriet das Verfahren ins Stocken, denn Mr. Peppard konnte keine weiteren Verstöße des Beklagten prüfen. Bloomberg hatte schlicht versäumt, weitere Gründe für die geforderte Suspendierung der Domain vorzutragen. Der Domaininhaber selbst äußerte sich zur Forderung und zum Verfahren nicht.

Dem Panelisten Terry F. Peppard blieb aufgrund der mangelnden Einlassung aller Parteien am Ende nichts weiter übrig, als das Verfahren am 31. März 2017 abzuweisen. Eine sehr peinliche Niederlage für Bloomberg-Vertreter, die wohl schlecht vorbereitet in das Verfahren gegangen sind. Auch bei anscheinend klaren Fällen von Markenrechtsverletzung sollten die Kläger diese Verhandlungen nicht auf die leichte Schulter nehmen, alle geforderten Unterlagen einreichen, ausreichend Beweise sammeln und erfahrenen Rechtsbeistand suchen.

 

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