Gerichtsstreit um Strache-Domain endet mit Vergleich
Der österreichische FPÖ Vorsitzende Heinz Christian Strache ist vor Gericht gezogen. Während des Wahlkampfes hatte der Politiker versäumt, die Domainadresse www.hc-strache.at zu registrieren. Der Tiroler David Prieth sicherte sich danach die Domain und wollte dort angeblich „Kopftücher verkaufen“ Ein Seitenhieb gegen die Flüchtlingspolitik der FPÖ, die im Land sehr kontrovers diskutiert wurde.
FPÖ-Chef zieht vor Gericht
Strache hat am Innsbrucker Landgericht eine Klage wegen Verletzung der Namensrechte gegen den Domainbetreiber eingereicht. Nach offiziellen Angaben hat Prieth jetzt im Zuge des Verfahrens einen „Unterlassungsvergleich im Sinne des Klagebegehrens“ angeboten, dem das Gericht stattgab. Die Domain mit dem Kopftuch-Versandhandel, die der Beklagte als „Kunstobjekt“ beschrieb, ist bereits offline gegangen. Damit erfüllt Prieth die Hauptforderung von Heinz Christian Strache. Er wird die Domain nicht mehr betreiben, bleibt aber dessen Besitzer, bis ein Interessent Kaufinteresse bekundet.
Das Urteil ist noch nicht schriftlich an die beiden Parteien ergangen. Die Richter müssen noch Kostenfragen klären. Da noch nicht geklärt wurde, ob Strache vor der Klage eine Unterlassungsaufforderung an Prieth gesendet hat, ist die Verteilung der Verfahrenskosten zunächst strittig.
Hat der FPÖ Politiker seine Domain Klage rechtens eingereicht, dann fallen die Gerichtskosten wahrscheinlich an den Tiroler EX Domaininhaber. Prieths Anwalt ist dennoch zufrieden, denn durch den Vergleich sind die Kosten deutlich geringer als angenommen. David Prieth hatte mit zunächst 35.000 Euro gerechnet, die durch Crowdfunding finanziert werden sollten. Jetzt könnte die Summe auf 6.000 oder 4.000 Euro schrumpfen.
Viele Beobachter im Gerichtssaal
Der Prozess zog zahlreiche Beobachter an. Daniel Prieth bedankte sich nach Ende der Sitzung beim Publikum für die Unterstützung. Er erklärte, dass ihm eine Verunglimpfung des Politikers Strache fern liege. Er wollte mit der Domain nur ein Zeichen gegen Fremdenhass setzen und damit auch gegen die „negative Stimmung gegen Flüchtlinge“ angehen und betonte den „künstlerischen Aspekt“ der Domainpräsenz.
Der Politiker Heinz Christian Strache erschien zu dem Gerichtstermin nicht persönlich. in Innsbruck.