Bayern: Streit um Domain soeder-machts.de?
Am 14. Oktober 2018 wird in dem südlichste deutschen Bundesland Bayern ein neuer Landtag gewählt. Jetzt ist die bayerische SPD in die Kritik geraten und wird nicht nur von den Gegner gescholten.
Für den Wahlkampf in Bayern hat die SPD die Domain „soeder-machts.de“ registriert und dort Stimmung gegen CSU Ministerpräsident Söder zu machen. Die CSU hatte es versäumt, die Domain mit dem Wahlkampfspruch“ Söder machts“ zu registrieren, was die SPD mit Spitzenkandidatin Natascha Kohnen genutzt hat. Auf der Domain werden die Fehler und (aus Sicht der SPD) Fehlentscheidungen des Ministerpräsidenten und seiner Partei aufgelistet. Welche Folgen kann das für die SPD haben?
Meinungsfreiheit oder Rechtsverletzung?
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut in Deutschland, doch im Fall der SPD Aktion mit der Domain soeder-machts.de könnte sich ein gesetzlicher Konflikt ergeben. Das BGB schützt in § 12 den eigenen Namen grundsätzlich vor Fremdnutzungen. Bei der Nutzung durch fremde kann eine sogenannte „Zuordnungsverwirrung“ entstehen, bei der Außenstehende nicht mehr klar erkennen können, von wem die Äußerungen auf der entsprechenden Domain zuzuordnen sind. Dadurch können die die „schutzwürdigen Interessen des Namensträgers“ nachhaltig geschädigt werden.
Namensrechte Söders verletzt?
In dem vorliegenden Fall der Registrierung und Nutzung der Domain „soeder-machts.de“ durch die SPD werden augenscheinlich nicht nur die Namensrechte von Markus Söder sondern auch die seiner Wahlkampagne verletzt. Da ausschließlich Aussagen und „Taten“ des Ministerpräsidenten auf der Domain aufgelistet werden, liegt auch eine offensichtliche Verletzung der schutzwürdigen Interessen des Namensträgers vor. Die Zitate wurden von der SPD entsprechend umformuliert, um den Ministerpräsidenten in ein negatives Licht zu rücken. Wahlkampf in Bayern.
Die CDU hat „mit gleicher Münze“ zurückgezahlt und die Domains spd-macht-nix.de und kohnenplus.de registriert. Die bayerische Parteilandschaft nimmt also anscheinend bewusst mögliche Namensrechtsverletzungen in Kauf, um sich gegenseitig in negative Schlagzeilen zu rücken. Eine gerichtliche Auseineandersetzung scheinen aber beide Parteien nicht anzustreben, denn Begriffe, wie Zuordnungsverwirrung oder Namensrechtsverletzung sind während des Wahlkampfes von keiner Partei zu hören.