UDRP Verfahren: BMW AG erhält Rechte an b.mw-Domain
Der bayerische Autobauer BMW hat vor der WIPO eine mögliche Verletzung von Namen und Marke durch die Domain b.mw geltend gemacht und auf Domainübertragung geklagt.
Der malawische Domainname b.mw verlinkte zur Handelsdomain a.mw, auf der eine Liste mit Angeboten von unterschiedlichen Premium-Domainnamen veröffentlicht wurde. Darunter fand sich auch die Domain b.mw, die zum Preis von einer Million USD gelistet war. Als Inhaberin wurde die japanische Living By Blue CO. LTD genannt. Das Unternehmen ist ebenfalls Inhaberin von weiteren Domainnamen, die internationale Automarken enthalten.
BMW reichte das Beschwerdeverfahren am 24. Juli 2015 bei der WIPO ein. Es wurde unter dem Aktenzeichen DMW2015-0001 geführt und vor Kurzem mit einem Rückführungstitel für das deutsche Unternehmen entschieden. Das japanische Unternehmen Living By Blue hatte sich als Beschwerdegegnerin nicht eingelassen und auch keinerlei Aussagen zur b.mw Domain getroffen.
WIPO bekräftigt BWM Anspruch auf die b.mw Internetdomain
Das Verfahren vor der WIPO wurde von Panelist William R. Towns geprüft. Er stellte eine deutliche Übereinstimmung zwischen dem Markennamen und dem Domainnamen fest. Dieser unterscheide sich de facto nur durch den Punkt im Namen und sei deshalb mit der Marke BMW zum Verwechseln ähnlich.
Zudem stellte Mr. Towns fest, dass die beklagte Living By Blue CO. LTD keine Berechtigung erhalten hatte, die Marke zu führen. Sie ist auch nicht unter dem Domainnamen bekannt. Die Domain b.mw wurde von dem japanischen Unternehmen ausschließlich genutzt, um auf eine weitere Webseite mit Domainangeboten weiterzuleiten.
Für den Panelisten war auch der extrem hohe Verkaufspreis für die b.mw Domain ein Indiz für die Böswilligkeit der Beschwerdegegnerin. Die Summe von 1 Million USD sei absolut nicht angemessen und liege weit über den anderen Domainadressen, die auf der Handelsseite a.mw angeboten wurden. Dass die b.mw-Domainadresse günstig registriert und extrem teuer weiterverkauft werden sollte, stellte Mr. Towns fest, dass die Gegnerin die Bekanntheit des Markennamens BMW gezielt nutzen wollte, um daraus hohe Erlöse zu generieren. Zu den Vorwürfen äußerte sich die Living By Blue CO. LTD während des Verfahrens nicht.
Nach der Prüfung aller Fakten stellte Panelist William R. Towns eine offensichtliche Rechtsverletzung fest und ordnete die Übertragung der b.mw Domain an die deutsche BMW AG an.