Gericht setzt WhatsApp-Sperre durch
Die Facebook-Tochter WhatsApp hatte sich gegen den Beschluss eines Gerichtes in Sao Paulo gewehrt, der die Herausgabe von Nutzerdaten verlangt hatte.
In der Verhandlung im Juli 2015 ging es um die Daten eines Drogenhändlers, der über WhatsApp verschiedene Kontakte unterhalten hatte. Das amerikanische Unternehmen hatte den Beschluss ignoriert und deshalb ein Ultimatum vom Gericht erhalten. Die Herausgabe der Daten sollte bis zum 7. August 2015 erledigt sein – sonst droht eine Sperre des Netzwerkes.
Landesweite Sperre – Nutzer sind empört
Das Gericht hat jetzt die Drohung wahr gemacht und WhatsApp landesweit für 48 Stunden abgeschaltet. Für Nutzer problematisch und gerade in Brasilien ist der Dienst sehr beliebt und wird stark genutzt.
Die Richter handelten nach den Grundlagen der brasilianischen Gesetzgebung, Artikel 12.850/2013 (Lei de Organização Criminosa) und forderten alle Provider sowie Telefongesellschaften auf, die App sowohl im Internet als auch den Telefonnetzen zu sperren. Blockiert wurden alle bekannten IP-Adressen sowie Domainnamen und Subdomains von WhatsApp.
Kunden wechselten zu anderen Messengern
Die Kunden reagierten ganz unterschiedlich. Einige User umgingen die Sperre mittels VPN`s, andere wanderten zur Konkurrenz ab. Der Messenger-Dienst Telegram konnte bereits kurz nach der Sperre knapp 1.5 Millionen Neukunden begrüßen. Der amerikanische Sicherheitsforscher Graham hat in einem aktuellen Blogpost erklärt, wie die Dienste solche Sperren umgehen können und erläutert verschiedene Wege, die u. a. von Bot-Netzwerken für Hackings benutzt werden. WhatsApp könnte diese Möglichkeiten nutzen, hat sich aber entschieden, die Sperre für 48 Stunden zu akzeptieren – ohne die gewünschten Daten freizugeben.
WhatsApp-Sperren auch in Deutschland möglich?
Auch deutsche Nutzer des Messenger-Dienstes fragen sich, ob Sperrungen möglich sind. Das ist für den deutschen Raum sehr unwahrscheinlich, denn satt Sperren ergreifen die Gerichte hier andere Maßnahmen, um diese Unternehmen zur Herausgabe von Daten zu zwingen. Möglich sind Geldstrafen oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.