Lady Gaga gewinnt Domainstreit vor WIPO
Die bekannte US amerikanische Sängerin und Entertainerin Lady Gaga hat sich in einem Domainstreit erfolgreich durchgesetzt. Am 23.Dezember 2015 hatte die Musikerin unter ihrem bürgerlichen Namen Stefani Germanotta bei der WIPO offizielle Beschwerde eingelegt und die Übertragung aller Rechte an der Domain ladygagafoundation.com gefordert. Germanotta ist Besitzerin des Unternehmens Ate My Heart Inc., das die Rechte an der Marke Lady Gaga verwaltet. Dazu gehören u.a. Musikrechte, Mode, Parfüms und Dienstleistungen. Das Unternehmen besteht bereits seit 2006.
„Born this Way Foundation“ im Fokus von Geschäftemachern?
Im Jahr 2012 gründete Lady Gaga zusammen mit ihrer Mutter die Non Profit Organisation „Born this way“ zur Förderung junger Menschen und Freigeister – für eine freundlichere Welt. Die Stiftung wird über die Domain www.bornthisway.foundation im Internet betrieben.
Am 15. November 2015 registrierte die US-Amerikanerin Deborah Allen die Domain ladygagafoundation.com. Auf der Hauptseite befindet sich – neben einem einführenden Artikel – auch eine Karikatur der Lady Gaga als „Markenzeichen“. Die Domain wurde von der Privatperson mit Sitz in Orlando,Florida augenscheinlich nur registriert, um sie meistbietend zu verkaufen, denn kurz darauf gab es einen Kontakt zur Stiftung von Lady Gaga mit einem Angebot. Angeblich verlangte die Besitzerin den Preis von 1 Million US-Dollar für die Freigabe der Domain. In der besagten Mail wurde ein Link eingefügt, der die Verkaufssumme zusätzlich als „verhandelbar“ darstellt.
Lady Gaga zieht vor die WIPO
Die Leitung der “Born this Way“ Foundation hatte nach einem gescheiterten Einigungsversuch am 1. Dezember 2015 im Namen von Lady Gaga eine Beschwerde bei der WIPO angestrengt. Die Besitzerin hatte der Stiftung mitgeteilt, dass bereits Angebote von außen vorliegen, sie diese aber vorerst abgelehnt hätte, um direkt an Lady Gaga zu verkaufen. Gleichzeitig tauchten auf der umstrittenen Domain mehrere Blogeinträge mit diffamierenden Texten über die Musikerin und ihre Mutter auf.
Das WIPO Gremium forderte die Beschwerdegegnerin zur Einlassung auf. Diese antwortete am 20.Januar 2016 schriftlich und erklärte, sie hätte die Domain für ihren Blog bei GoDaddy erworben und niemand hätte das Recht, ihr die Domain wegzunehmen.
Die WIPO hingegen sieht den Fall anders. Sie stellte die Bösgläubigkeit und Verwechslungsgefahr mit den Projekten der Stiftung fest und sprach der Musikerin Lady Gaga die Rechte an der Domain zu. Grund sei die Ähnlichkeit des Domainnamens mit der Marke Lady Gaga, die Karikatur auf der Startseite sowie das Wort „Stiftung“, das im Zusammenhang mit dem Domainnamen und auch immer wieder auf den Blogeinträgen fällt.