Domainstreit in Geldern geht vor Gericht
Ein gemeinsames Domainprojekt kann nur gelingen, wenn von Beginn an alle „Fronten“ geklärt sind. Es ist wichtig, schriftlich festzulegen, wie Aufgaben und Gewinne sowie die weiteren Verantwortlichkeiten verteilt sind. Sonst kann aus einem kleinen Partnerprojekt mit mehreren Nutzern schnell ein großer Streit werden, der am Ende – wie in Geldern – vor dem Richter landet.
Wahl der Rechtsform auch bei Domainprojekten wichtig
Wer an einem Zukunftsprojekt im Internet arbeitet, muss sich bereits vor der Registrierung einer Domain über die Geschäftsform im Klaren sein. Ob Einzelunternehmen, GbR oder GmbH, es ist wichtig, formell festzulegen, wer das Unternehmen führt und wie viele Personen bei Gewinnen Auszahlungen erhalten. Sicher müssen nicht alle Nutzer , die die Domain besuchen oder Blogbeiträge schreiben, bezahlt – aber auch das muss geklärt und in die AGB ausgenommen werden. Danach werden feste Aufgaben in den Bereichen, Administration, Geschäftsführung, Akquise und Buchhaltung vergeben, um klare Linien in die Unternehmung zu bringen.
Streit um Domainadministratorrechte
In Geldern ist ein Streit um die Administratorenrechte an einer Domain vor Gericht gelandet. Zwei Damen stritten sich dort um das Administratorrecht. Die beklagte Person war als Domaininhaberin bei der Denic registriert und trug alle Kosten für Registrierung und Betrieb sowie die Registrierung. Das konnte sie mittels Rechnungen und Belegen nachweisen. Die Klägerin hatte die Hälfte der Erstellungskosten für das Online-Forum gezahlt.
Beide Damen führten seit 2011 gemeinsam das Forum und hatten gleichrangige Administratorenrechte. Nach einem Streit entzug die Beklagte ihrer Partnerin im Juni 2015 die Administratorenrechte. Die Klägerin forderte die Beklagte zuerst außergerichtlich um Rechterückgabe auf und wandte sich auch an den Hoster, der die Anfrage mit t der Begründung ablehnte, nur die Beklagte sei als Betreiberin der Domain registriert.
Der Streit ging vor das Amtsgericht in Geldern. Dort forderte die Klägerin die Rückgabe der Administratorrechte, da sie in einer GbR mit der Beklagten die gleichen Rechte hätte und derartige Absprachen getroffen wurden. Sie habe alle Rechnungen, die an sie gestellt wurden beglichen.
Die Beklagte gab an, alle Zahlungen für den Hostingvertrag alleine geleistet zu haben. Die Klägerin sie Keine Gesellschafterin und habe die Adminrechte nur zeitweilig zur Unterstützung des Betriebes erhalten. Nach verbalen Entgleisungen seien die rechte annulliert worden. Die Geldleistungen der Klägerin bezogen sich ausschließlich auf den Betrieb des Forums.
Der Richter stellte fest, dass – entgegen der Aussage der Klägerin – keine GbR mit gültigem Vertrag gegründet wurde und deshalb kein Anspruch aus einem Gesellschafterverhältnis bestehe. Zudem werden Personen durch die Einräumung von Administratorenrechten nicht automatisch zu Gesellschaftern in einem Unternehmen. Zwar sind auch ,mündliche Abreden gültig, bei Gerichtsstreits gelten aber nur schriftliche Beweise. Deshalb gab das Gericht der Beklagten Recht. Es gibt keinen Rechtsanspruch der Klägerin auf Administratorenrechte oder Rechte an Gesellschafterverträgen.