Domainrecht: wann ist das Domain-Impressum Pflicht ?

5. September 2014 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

rechtliche Aspekte der eigenen Domain – 1. Das Impressum

Innerhalb der letzten Jahre hat sich gerade bei dem Thema:“ rechtliche Aspekte des Impressums einer Domainwebseite“ viel getan und endlich dürften alle Diskussionen a la Domain-Impressum ja oder nein der Vergangenheit angehören, denn die Antwort ist eigentlich ganz klar definiert.

Alle Domainpräsenzen die nicht zu 100% privat sind, benötigen ein Impressum!   wie z.B:

  • Unternehmenswebseiten
  • Vereins/Verband Webseiten
  • Webseiten mit gewerblichem Charakter
  • private Seiten mit journalistischen und/oder redaktionellen Texten
  • Baustellenseiten oder Platzhalterseite einer Firma mit werbendem Charakter und/oder einem Logo

Diese Webseitentypen benötigen kein DomainImpressum:

  • rein private Webseiten, ohne Banner und sonstiger Werbung.
  • Baustellenseiten oder Platzhalterseiten, z.B. mit dem Text: Hier entsteht eine Internetpräsenz

Aber wer jetzt glaubt, dass es genügt, einfach nur der Name und die Anschrift auf eine Domain-Seite zu packen und diese ‚Impressum’ zu nennen, der irrt und könnte, im Fall einer neuerlichen Domain-Abmahnwelle, eine böse Überraschung erleben. Denn in ein korrektes Impressum gehören auf jeden Fall.

Domainpflichtangaben im Impressum:

  • Firmenname und Rechtsform (keinerlei Abkürzungen z.B. bei den Vornamen und auch keine ausgedachten Namen z.B. bei einer GbR)
  • ladungsfähige (!) Anschrift (kein Postfach oder Ähnliches)
    ggf. den Vertretungsberechtigten
  • lesbare E-Mail-Adresse (zwingend! Ein Kontaktformular reicht nicht aus! Ein Link reicht nicht aus!)
  • Telefonnummer
  • Faxnummer (nicht zwingend)
  • behördliche Zulassung, falls eine vorhanden (zwingend)
  • Registereintrag, falls vorhanden (zwingend)
  • Kammerzugehörigkeit, bei Freiberuflerklausel (zwingend)
  • Angaben zu Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regelungen und wie diese aufzufinden sind, bei Freiberuflerklausel (zwingend)
  • Steuernummer (zwingend)


Online Domaintools zur Domain-Impressum-Generierung:

Mittlerweile gibt es sehr gute Seiten, die einen rechtssicheren Domain-Impressum-Generator zur Verfügung stellen. Diesen kann jeder, meist unentgeltlich, nutzen und dann anhand des ausgegebenen Impressums prüfen, ob alle Angaben vorhanden sind und diese ggf. ergänzen. Wie z.B.  https://www.juraforum.de/impressum-generator/

Wo muss ich das Domain Impressum platzieren?

Die Frage, wo das Impressum nun hingehört erübrigt sich eigentlich, denn es sollte klar sein, dass dieses leicht und ohne große Umwege zu erreichen sein sollte. Wer das Impressum auf eine der letzten Domainseiten versteckt, über die der Domain-Besucher nur zufällig stolpert, der ist selber schuld. Auch wenn das Impressum keineswegs mit ‚Impressum’ benannt sein muss, so sollte man sich hier auf keine Experimente einlassen, es so benennen und direkt von der Domain-Startseite und jeder weiteren Domain-Unterseite mit einem Klick zugänglich machen.

Achtung: Domainimpressum auch bei Doman-Server Fehlermeldungen!

Sicherstellen sollte man allerdings, dass das Impressum der eigenen Domain immer erreichbar ist. Viele vergessen dabei aber  die „Domainfehlerseiten“. Denn auch wenn der Domainserver unerwartete Fehlermeldungen ausgibt, sollte dabei das Domain_Impressum angezeigt werden.

Meinung von Domainsmalltalk:
Wer als Domainbesitzer auf Nummer sicher gehen will, der sollte prinzipiell ein Domainimpressum einbinden. Denn so kann man auch im Zweifelsfall immer der Einhaltung des Telemediengesetzes Genüge tun. Zudem zeigt ein generelles-Domain-Impressum, ob Pflicht oder nicht,  jedem Domainuser auf, das man seriös ist und nichts zu verbergen hat!

Autor: Wolfgang Wild Domain Smalltalk
Hinweis: wie immer, keine Rechtsberatung, sondern lediglich unsere eigene Meinung.

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