Neues Cybersecuritygesetz in China tritt in Kraft
Am 1. Juni 2017 tritt in China ein neues Cybersecuritygesetz in Kraft, dass auch ausländische Unternehmen, die Zweigstellen in Asien betreiben, betreffen könnte. In der internationalen Wirtschaft herrscht derzeit große Unsicherheit, da die Gesetze werden in deutscher noch englischer Sprache verfügbar sind und frei Übersetzungen eventuell Probleme bei der Auslegung bereiten könnten.
Die chinesische Regierung hat aber bereits im Vorfeld harte Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen angekündigt So droht der Entzug der sogenannten Bei’an-Lizenz, was eine Sperrung der entsprechenden chinesischen Websites oder von allgemeinen Datenübertragungen im chinesischen Raum zur Folge haben kann.
Professionelle Hilfe für Unternehmen
Alex Nam, Managing Director CDNetworks EMEA, kennt die Unsicherheit in der internationalen Wirtschaft und hat die dringendsten Fragen der Firmen analysiert und die wichtigsten Punkte in einer Art „Aktionsplan“ zusammengefasst.
Die Cyberadministration of China (CAC) wurde als Prüf- und Zulassungsstelle bestätigt. Sie hat weitreichende Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebung und ist wichtige Anlaufstelle für die Wirtschaft. Das neue Cybersicherheitsgesetz definiert Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der Netzlandschaft und regelt den elektronischen Datenverkehr.
Firmen aus dem Ausland müssen vor allem die Neuregelung der „Datenauslieferung“ in China beachten. Demnach sollen „alle als sensibel bzw. personenbezogen definierte Daten“ im Land gehostet werden und China in Zukunft auch nicht mehr verlassen dürfen. Nur , wenn die Regierung in Einzelfällen und nach eingehender Prüfung zustimmt, kann diese Regelung umgangen werden. Da viele Unternehmen bereits Server oder Knotenpunkte in China betreiben ( zu lange Ladezeiten oder Firewalls), sind sie von dieser Neuregelung besonders betroffen und sollten sich zeitnah mit Alternativen vertraut machen.
Von dem neuen Gesetz sind alle Branchen und deren Unternehmen sowie Organisationen betroffen, die elektronischen Datenverkehr innerhalb Chinas nutzen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die Inhalte ausschließlich außerhalb der „Great Firewall“ Chinas anbieten. Das betrifft auch die Sonderzone Hongkong.
Chinesische Regierung greift durch
Bereits seit dem 1. Juni greift die chinesische Regierung hart durch und hat tausende Zertifizierungsbeamte zur Prüfung vor allem von ausländischen Unternehmen eingesetzt. Deshalb ist schnelles Handeln gefragt . Domains für China sollten ab sofort nur noch direkt in China registriert werden. Unternehmen sollten überprüfen, ob die Hoster, mit denen sie zusammenarbeiten, die Bedingungen des neuen Cybersicherheitsgesetzes erfüllen und auch die eigene Infrastruktur in China daraufhin überprüfen und umgehend anpassen.