Modemarke Hugo Boss fordert vergeblich die Rückführung der Domain hugo.mx
Dass Domain-UDRP Verfahren nicht immer zugunsten der Kläger ausgehen, mussten jetzt die Verantwortlichen der internationalen Modemarke Boss hinnehmen. Das Unternehmen der Bekleidungsbranche ist vor allem für Herrenmode und Parfüms bekannt. Es betreibt weltweit Niederlassungen und ist mit zahlreichen Internetdomains auf nahezu allen Kontinenten der Domainwelt registriert. So auch in Mexiko, wo die Eintragung der Marken Hugo Boss und Boss in den Jahren 1992 und 1998 erfolgte.
UDRP-Domainverfahren: Hugo Boss gegen die Internetdomain „hugo.mx“
In einem UDRP Verfahren forderte die Marke Hugo Boss die Domainrückführung von hugo.mx wegen Verletzung der Markenrechte. Inhaber dieser Hogo-Domain ist seit April 2013 der Domainhändler Jesus N. Saracibar. Die Domain hugo.mx gehört zu seinem Pool von mehr als 10.000 Domainadressen, die zum Verkauf angeboten werden. Seit der Registrierung wurde diese Domain nicht verwendet, sondern steht leer zu Verkauf.
Das UDRP Verfahren wurde in diesem Domainfall von Panelist Reynaldo Urtiaga Escobar geführt. In einer ersten Ansicht gab dieser der Klägerin recht, dass Firmen- und Domainname übereinstimmen. Das Unternehmen Boss betonte, dass zu keiner Zeit die Erlaubnis zur Verwendung des Markennamens gegeben wurde.
Die Stellungsnahme des Domainangeklagten
Nach dieser Anhörung wurde der Beklagte Domain-Inhaber Jesus N. Saracibar zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser stellte sich dem Domainverfahren und erklärte, dass der Begriff „Hugo“ nicht nur in Mexiko, sondern im gesamten spanischen Sprachraum ein geläufiger Vorname sei, der auch von Prominenten getragen wird. Zudem sind weltweit zahlreiche generische Domains mit Länder-Endungen bekannt, die die Bezeichnung „Hugo“ haben.
Der Domainhändler mit Sitz in Baltimore/USA führte weiter an, dass aufgrund der WIPO-Regeln, Domains mit allgemeinen Bezeichnungen, u.a. auch geläufige Vornamen, nicht von Marken vereinnahmt und exklusiv beansprucht werden dürfen.
Das UDRP-Domainurteil:
Der Panelist stellte nach ausführlicher Prüfung aller Aussagen fest, dass die Bezeichnung „Hugo“ als generischer Domainname allgemein gebräuchlich ist und die Markenrechte von Hugo oder Hugo Boss nicht beeinträchtigt oder sogar beschädigt. Zumal der Markenname „Hugo“ deutlich weniger Akzeptanz genießt als „Hugo Boss“ und das Unternehmen in Mexiko nur geschützte Marken- und Dienstleistungsrechte hat.
Auch die Bösgläubigkeit des Beklagten wurde in diesem Verfahren nicht festgestellt, da der Domain-Inhaber die hugo.mx-Domain seit der Registrierung nie genutzt hat, um sich unter dem Namen des Modeunternehmens zu betätigen oder bereichern. Aus diesem Grund wies Panelist Reynaldo Urtiaga Escobar die Domainklage ab und verneinte abschließend den Domaintransfer von hugo.mx an den Hugo Boss Konzern.
Diese und weitere WIPO Domainentscheidungen bezüglich „Hugo Boss“ finden Sie unter:
https://www.wipo.int/tools/en/gsearch.html?cx=016458537594905406506%3Ahmturfwvzzq&cof=FORID%3A11&q=hugo+boss