Domainlöschung: VW gewinnt Domain Rechtsstreit

8. Dezember 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

UDRP Verfahren: Volkswagen beantragt Löschung von drei Domains

In einem UDRP Verfahren hat sich die Volkswagen AG erneut an die WIPO Panelisten gewandt. Im Gegensatz zu früheren Verfahren hat der deutsche Autobauer diesmal aber nicht die Rückübertragung sondern lediglich die Löschung von drei Domains gefordert, die Markenrechte von VW verletzt haben sollen.

Das Unternehmen bezieht sich in der aktuellen Anzeige auf die Domains volkswagen.lol, volkswagenauto.xyz und volkswagencars.lol, die erst im August 2016 registriert wurden. Als Domaininhaber wurde Cameron Jackson aus Kingston, New South Wales in Australien festgestellt.

WIPO Verfahren: VW erhält Recht
Als Panelist für das Verfahren wurde Ilhyung Lee, Professor an der School of Law der University of Missouri, berufen. Er versuchte, den Beschwerdegegner zu erreichen und konfrontierte ihn mit dem Vorwurf des deutschen Autobauers, er sei nicht legitimiert und habe keine eigenen Rechte am Begriff Volkswagen, reagierte Mr. Jackson nicht. Er ließ sich auch in keinen anderen Punkten ein und nahm nicht an dem Verfahren teil.

Professor Lee überprüfte die vorangegangenen Korrespondenz zwischen beiden Parteien und entnahm daraus, dass Mr. Jackson die Domains zu einem unangemessen hohen Preis an VW verkaufen wollte. Ob er bei der Registrierung der Domains im August 2016 die Marke VW bereits kannte und deshalb bösgläubig gehandelt hatte, konnte der Panelist nicht schlüssig feststellen, da der Beschwerdegegner sich nicht äußerte. Auch die inaktive Nutzung der Domains lässt laut Panelist nicht immer auf Bösgläubigkeit schließen, da eine Verkaufsabsicht bestand.

Volkswagen gab im Verfahren an, dass die Markenrechte bereits seit Jahrzehnten bestehen und dass der Begriff VW international bekannt sei. Zudem handelt es sich bei dem Domaininhaber, der seinen Identität wissentlich hinter einem Privacy Service verschleiert hat, um einen Cyberscuatter, der bereits in mehreren WIPO Verfahren angeklagt war. Der Panelist bestätigte in diesem Fall die Bösgläubigkeit des Mr. Jackson  stellte abschließend fest, dass dieser die Domains augenscheinlich nur registriert hatte, um daraus Gewinn zu schlagen. Die Webseiten sollten nicht anderweitig genutzt werden. Deshalb und aufgrund der aktuellen Markenrechte gab Professor Lee dem Autobauer VW Recht und befürwortete den Löschungsantrag für die Domains  volkswagen.lol, volkswagenauto.xyz und volkswagencars.lol.

 

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