Streit um fc.de-Domain endgültig beendet
Der Streit des 1. FC Köln um die Rechte an der Domain fc.de dauert nun schon viele Monate und ist nach der Entscheidung des Landgerichts Köln in die zweite Runde gegangenen. Die Richter am Landgericht hatten bereits im August 2016 entschieden, dass der Domainbesitzer die Domain fc.de nicht weiter betreiben oder anderweitig verkaufen darf. Dagegen ging der Mann in die Berufung und zog vor das Oberlandesgericht.
In der vergangenen Wochen fand die erste Sitzung des Oberlandesgerichts Köln unter Vorsitz des Richters Hubert Nolte statt. Der Richter sichtete Aussagen und Urteil und erklärte beiden Parteien, dass eine Berufungsklage des Domainbesitzers durchaus erfolgreich sein kann.
Das Landgericht hatte im Urteil das Namensrecht für „FC“ als Fußballclub aufgrund einer langen und bundesweiten Nutzung erkannt und deshalb die Rechte daran dem Fußballclub 1. FC Köln zuerkannt. Dies ist aber so nicht richtig, stellte der Richter fest, denn nach Ansicht des 6. Zivilsenats hat der Fußballverein kein Namensrecht an der Abkürzung FC. Laut Duden könnte die Abkürzung u.a. auch Fechtclub bedeuten. Zudem wird diese Abkürzung weltweit von anderen Fußballclubs genutzt und ist deshalb nicht exklusiv dem Kölner Sportverein zuzuordnen. Menschen in anderen Regionen, z..B. In Sachsen oder Oberbayern würden nach Ansicht des Gerichts den „FC“ nicht zwingend mit Köln verbinden.
Der Vertreter des FC Köln führte an, dass sowohl der FC Augsburg als auch der FC Bayern München ein Kaufangebot des Domainbesitzers mit der Begründung der „Zuordnung zum FC Köln“ abgelehnt hatten. Es sei „ein Stich ins Herz“ der Kölner Fans, wenn die Domain nicht zum Verein gehört, sagte Gordian N. Hasselblatt und stellte die Behauptung auf, dass es weltweit keinen anderen Fußballclub gibt, der die Bezeichnung „FC“ als alleinige Abkürzung trägt. Der Fußballverein sei bereit, diesen Fakt mit einem Gutachten zu belegen.
Der Richter lehnte dieses Angebot ab und erklärte beiden Parteien, dass die Kosten für derartige demoskopische Umfragen mindestens 40.000 Euro betragen. Er forderte die Parteien zu einem Vergleich auf. Diese berieten sich mit den Anwälten und beendeten den Gerichtsstreit mit einer Ablösezahlung des 1. FC Köln an den Domainbesitzer. Für die Summe von 20.000 Euro geht fc.de in den Besitz des Kölner Traditionsklub und wird dort exklusiv genutzt.