Sony Pictures vor Gericht: Einigung mit betroffenen Mitarbeitern nach Datendiebstahl
Im vergangenen November drangen unbekannte Hacker in die Domainserver und nachfolgend Datenbanken von Sony Pictures ein und stahlen private Datensätze von insgesamt 47.000 Mitarbeitern, ehemaligen Angestellten und Prominenten, die bei dem Unternehmen unter Vertrag standen oder stehen. Zusätzlich wurden Finanzdaten, Entwürfe für zukünftige Filmprojekte sowie Drehbücher gestohlen.
Die Forderung der Domaincyberkriminellen empörten Regierungen und Cineasten weltweit: Die Hacker forderten, den Kinostart der Satire „The Interview“ abzusagen, da nach Meinung der Hacker in diesem Film, einer satirischen Komödie, der nordkoreanische Machthaber Kim darin verunglimpft werde. Sony Pictures beugte sich dem Willen und veröffentlichte später den Film nur im Internet und auf lokalen TV Sendern.
Die amerikanische Regierung reagierte wütend und vermutete die nordkoreanische Regierung hinter der Erpressung. Dem schlossen sich auch große amerikanische Tageszeitungen und Fernsehsender an. Die Sicherheitsexperten hingegen sind sich bis heute nicht einig, wer hinter dem groß angelegten aber laut Cisco „schlampig ausgeführten“ Hack stehen könnte. Zudem forderten die Hacker in einem ersten Brief nur Geld. Erst als in den Medien Korea als möglicher Auftraggeber genannt wurde, schwenkten die Erpresser um.
Trotz des Premierestopps veröffentlichten die Hacker kurz nach ihrer Forderung interne Dokumente und den Mailverkehr von Sony Pictures. Dabei wurden Daten von einigen Mitarbeitern in die Öffentlichkeit gebracht.
Sammelklage gegen Sony Pictures
Die betroffenen Mitarbeiter warfen Sony Pictures nach diesem Vorfall den mangelnden Schutz von Daten und Privatsphäre vor. Von den ehemaligen Angestellten, deren Daten an die Öffentlichkeit gelangt waren, schlossen sich acht Personen zusammen und reichten eine Sammelklage beim zuständigen Gericht in Los Angeles ein.
Nach einer neunmonatigen Auseinandersetzung zwischen dem Filmgiganten und den Ex-Mitarbeitern gab es jetzt überraschend eine außergerichtliche Einigung. Die Kläger akzeptierten das Angebot des Unternehmens, über das allerdings Stillschweigen vereinbart wurde. Beim Gericht in L. A. ging ein entsprechender Antrag auf Beendigung des Verfahrens durch „Grundsatzeinigung“ ein, sodass der Gerichtsstreit zeitnah beendet werden kann.
Sony Pictures gab keine Details der Einigung bekannt und machte auch keine Angaben zu den Hackern und weiteren gestohlenen Datensätzen.