Facebook siegt vor Gericht in Brasilien: WhatsApp Blockade beendet
Ein Gericht in Brasilien hatte die Sperrung von 100 Millionen WhatsApp-Nutzerkonten für einen Zeitraum von 72 Stunden angeordnet und einen entsprechenden Beschluss an die wichtigsten Provider verschickt. Durch diese Zwangsmaßnahme wollte das Gericht die Freigabe von Chatprotokollen von Kriminellen erwirken. Die Protokolle sind für Ermittler und Behörden wichtige Dokumente im Kampf gegen die organisierte Kriminalität in Brasilien.
Diese Anordnung wurde bereits zum zweiten Mal getroffen. Schon im vergangenen Jahr hatten brasilianische Gerichte den WhatsApp Messenger sperren lassen, um die Herausgabe von Protokollen zu erzwingen.
Drastische Maßnahmen vom Gericht
Der verantwortliche Richter Marcel Montalvão ist für seine harte Gangart gegenüber Facebook bekannt. Im März 2016 hatte er kurzzeitig den Vizepräsidenten von Facebook Lateinamerika in Arrest genommen. Den Providern drohte der Richter jetzt hohe Geldstrafen an, sollten sie der neuen Anordnung der WhatsApp Sperre nicht folgen. Als Strafmaß setzte der Montalvão Tagessätze von 127.000 Euro fest. Facebook, Besitzerin des Messengers, wehrte sich gleich nach dem Urteil gegen die Anordnung und legte Beschwerde ein.
Facebook erreicht Aufhebung des Urteils
Nach der Beschwerde von Facebook vor dem zuständigen Gericht wurde bereits nach 24 Stunden die Blockade wieder aufgehoben und mittlerweile können die Brasilianer den Messenger jederzeit ohne Einschränkungen benutzen.
Jan Loum, Gründer von WhatsApp hatte sich während der Blockade auf den Facebook-Plattformen geäußert und sprach von einer Strafe für Kunden. Er sprach auch über die Bedeutung der neuen Verschlüsselungstechnik : „Niemand kann in diese Nachricht schauen. Keine Hacker. Keine unterdrückenden Regimes. Nicht einmal wir“. Deshalb sollten auch die brasilianischen Behörden nicht nach Belieben auf Protokolle zugreifen dürfen.
WhatsApp-Blockade auch in Deutschland möglich?
Viele Nutzer fragen sich jetzt, ob Gerichte auch in Deutschland Sperren verhängen können. Rechtsanwälte antworten darauf mit einem „Jein“. Grundsätzlich sind Sperrungen von Domains und Internetdiensten per Gericht möglich, doch aus anderen Gründen, wie z.B. einer Urheberrechtsverletzung. Bei Durchsetzung von richterlichen Beschlüssen bei herausgaben von Protokollen oder relevanten Daten werden eher Bußgelder verhängt.