Domain Name Hijacking: Rick Schwartz gewinnt

2. Juli 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

UDRP: Domainking behält Rechte an queen.com

Domainking Rick Schwartz hat in einem UDRP Verfahren die Rechte an seiner Domain queen.com erfolgreich verteidigt. Geklagt hatte die dänische Firma Knud Jepsen a/s , ein Blumenhändler. Von 2001 bis 2010 hat das Unternehmen mehrere EU-Wort-/Bildmarken „queen“ registriert. In Dänemark war die Wortmarke seit 1994 registriert, ist aber bereits ausgelaufen. Seit 1999 versucht Jepsen , eine Marke in den USA eintragen zu lassen, was erst vor zwei Jahren erfolgreich gelang. Das Unternehmen sieht seine Rechte durch die Domain queen.com verletzt, die im Besitz des Domaininvestors Schwartz ist und strengte ein Verfahren vor der WIPO an.

Das Verfahren fand im April 2017 statt. Als Panelisten für diesen Fall wurden Hub J. Harmeling, Evan D. Brown und Adam Taylor berufen. Rick Schwartz wehrte sich und gab an, Hinweise auf ein Reverse Domain Name Hijacking zu sehen, da dieses Verfahren „aussichtslos“ wäre und keinerlei Rechtsgrund für die Übernahme der Domain bestehe. Er beauftragte den kanadischen Juristen und Spezialisten für Domainverfahren Zak Muscovitch ihn zu vertreten.

Der Domaininvestor hatte queen.com im Jahr 1997 zum Preis von 2500 USD gekauft und als Weiterleitung zu Seiten mit „Erwachsenenunterhaltung“ genutzt. Auf der Domain befindet sich auch sein Twitteraccount. Die Klägerin hatte 2015 bei Schwartz angefragt, ob queen.com verkäuflich wäre und zu welchem Preis. Dieser wurde von Schwartz auf 2 Mio. USD oder 15.000 USD für eine Monatspacht festgesetzt. Nach einer kurzen Antwort per Mail „ Are you kidding me?“ gab es keinen weiteren Kontakt zwischen den Parteien, die sich erst wieder vor dem Panel austauschten.

Panelisten entscheiden für Domainking
Die Panelisten hatten die wichtigsten Punkte schnell abgehakt und nahmen eine Prüfung von fehlenden Rechten oder fehlenden legitimen Interessen auf Seiten des Domainkings nicht vor. Die Klägerin konnte nicht schlüssig darlegen, warum der Domaininvestor bei der Registrierung im Jahr 1997 von der dänischen Marke Kenntnis besessen haben sollte, da Jepsen erst ab 1999 einen Antrag auf die Marke in den USA stellte, der 2015 positiv beschieden wurde. Der Anwalt von Rick Schwartz hingegen konnte schlüssig darstellen, dass ein Reverse Domain Name Hijacking besteht, da das dänische Unternehmen bis heute bei google.dk kaum auffindbar ist und deshalb aus dem Domainnamen der durch Schwartz international bekannt wurde, Gewinn erzielen wollte.

Da die Klägerin nicht belegen konnte, dass der Domainking mit seiner Domain gegen das Geschäft des dänischen Blumenhändler arbeite und bösgläubig handle, gaben die Panelisten der beklagten Partei recht, wiesen den Transferantrag ab und entschieden final auf  Reverse Domain Name Hijacking durch die Firma Knud Jepsen a/s.

Schreibe einen Kommentar