Domain Markenschutz: wem gehört Iceland ?

1. Oktober 2016 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Streit um Markenrechte: Island gegen britische Supermarktkette

Island streitet um seinen „guten Namen“. Auf dem europäischen Festland wird der Name „Iceland“ seit rund 40 Jahren von der gleichnamigen britischen Supermarktkette beansprucht. In den vergangenen Jahren hat der große Konzern immer mehr Produktsortimente und Waren unter diesem Namen schützen lassen, sodass der Staat Island jetzt eingreifen will.

Iceland oder Island?
Der Sprecher der isländischen Tourismusbehörde Promote Island sagte der BBC im Interview, dass man die britische Supermarktkette über einen langen Zeitraum hinweg gewähren ließ und keinerlei Ambitionen hätte, selbst ein Warenhaus unter dem Landesnamen zu führen.

Doch die überaus große Menge an Eintragungen von Markenrechten auf Produkte aller Art behindert bereits isländische Unternehmen bei der Vermarktung auf dem Festland. Sie werden praktisch durch den britischen Konzern Iceland daran gehindert, mit ihrem Landesnamen Produktwerbung zu betreiben. Zudem besteht eine gewisse Verwechslungsgefahr bei „echten“ isländischen Produkten und Waren der Marke Iceland. Das kann für mehr Verwirrung bei den Kunden sorgen.

Verletzt Iceland grundsätzliche Markenrechte?
Auf Island wird derzeit diskutiert, ob es überhaupt rechtens ist, Marken zu schützen oder Markenrechte auf Landesnamen zu erwerben.

Iceland – ein Unternehmen mit rund 860 Supermärkten in Europa – pocht indes auf seinen Markenrechten und einem 40jährigen Bestandsschutz. Die Sprecher der Supermarktkette sprechen von einer großen Bekanntheit und werden deshalb sicher nicht kampflos aufgeben. Schließlich hat Iceland viel in den Namen investiert. Zwischenzeitlich wurde das Unternehmen in Big Food Group umbenannt, konnte aber unter diesem Namen keine weiteren Marktanteile erreichen. Also kehrte man zurück zum Namen Iceland und firmierte alle Tochtergesellschaften auf diesen Namen um.

Einen Gesprächstermin am 28. September hat die Sprecherin der Iceland Group der Presse gegenüber nicht bestätigt. Es ist ebenfalls nicht bekannt, ob der Inselstaat Island bei einem internationalen Gericht Klage wegen Verletzung von Markenrechten einreichen wird. Das wäre in der Geschichte des Markenrechts sicher nicht das erste Mal – wohl aber die erste internationale Klage eines Landes auf das Recht des eigenen Namens.

 

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