Achtung Domain-Abmahnung möglich!
Wie das Kammergericht in Berlin nochmals klargestellt hat, ist die Mailadresse im Domain Impressum eine Pflichtangabe.
Diese lässt sich weder durch die Angabe eine Domain-Telefonnummer, einer Domain-Telefax-Nummer, noch durch eine Domain-Post-Adresse und auch nicht durch ein Domain Kontakt-Formular, bei den Domain-Besitzer-Kontakt-Möglichkeiten ersetzen.
In seiner Entscheidung begründet das Kammergericht ausgiebig, warum die Angabe einer Mail-Adresse im Domainimpressum notwendig ist:
Wir zitieren hier sinngemäß und auszugweise welche Domain Pflichtangaben eine Mailadresse nicht ersetzen können.
Die komplette Begründung können Sie im Domain Urteil Az.: 5 U 32/12 nachlesen
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Eine Domain Telefaxnummer ist nicht ausreichend:
Denn nicht jeder Internetnutzer hat ein Telefax, schon gar nicht, wenn er Verbraucher ist.
Eine Domain Telefonnummer reicht auch nicht aus:
Da das gesprochene Wort flüchtig ist und man kann es nicht ausreichend dokumentieren, bzw. nachweisen.
Ein Domain-Online-Kontaktformular ist ebenfalls nicht geeignet:
Da sich der Absender, ohne geeigneten Nachweis, in ein vorgegebenes Domain Formular zwängen lassen muss, wobei unter Umständen nicht alle gewünschten Domain Mitteilungen gemacht werden können.
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Die Angabe einer Postadresse im Domain Kontakt, ist schon deshalb nicht ausreichend, da das TMG – Telemediengesetz eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Domaininhaber,
oder Domain Betreiber verlangt.
Domain Smalltalk Tipp:
Um eine Abmahnung zu vermeiden, geben Sie unbedingt eine Mailadresse in Ihrem DomainImpressum an. Sie sollten aber aus SPAM Gründen niemals Ihre Domain-Mailadresse in Klartext angeben. Ein Bild mit Ihrer Domain Mailadresse sollte ausreichend sein und schützt Sie als Domaineigner vor ungewollten Spammails.
Domainsmalltalk Hinweis:
Das ist keine Domain Rechtsberatung, sondern lediglich unsere persönliche Meinung. Eine rechtssichere Domain Beratung im Internet, bekommen Sie z.B. bei: frag-einen-anwalt.de