Internet-Aktivist verklagt Facebook wegen Verstoßes gegen den Datenschutz
Seit Donnerstag (09.04.2015) wird in Wien die Klage des 27-jährigen Studenten Max Schrems gegen den Internetriesen Facebook verhandelt.
Schrems verklagt das soziale Netzwerk wegen Verletzungen der europäischen Datenschutzregeln. Facebook sammle und nutze die Daten, ohne die Nutzer des Netzwerkes ausreichend zu informieren und arbeitet offensichtlich mit dem Geheimdienst NSA zusammen.
Zu Vorbereitung der Zivilklage gegen die europäische Facebook-Tochter hatte der Aktivist bereits im vergangenen Jahr eine Domain vorbereitet, auf der sich Facebook Nutzer einer Sammelklage anschließen konnten. Dem Aufruf sind 25.000 User gefolgt und haben ihre Ansprüche an Schrems abgetreten. Dieser fordert 500 Euro Schadenersatz pro Person. Ist die Sammelklage erfolgreich, sollen alle 25.000 Teilnehmer das Geld erhalten.
In einem ersten Termin vor dem Wiener Landgericht soll nur über die Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit und die Zulassung der Sammelklage entschieden werden. Wird der Domain-Musterprozess später wirklich geführt und beendet, ist das Urteil bindend für alle Facebook-Firmen weltweit, also auch für die USA und Kanada.
Facebook Europe – mit Sitz in Dublin/Irland – wehrt sich gegen diesen Prozess. Weder der Gerichtsstand noch die Vorwürfe seinen rechtens, erklärten die Anwälte des Unternehmens. Zudem sein der Kläger kein „Verbraucher“ und nutze das soziale Domain-Netzwerk nicht oder nur in geringem Maße. Die Sammelklage sei in Österreich nicht zulässig. Dem widerspricht der Anwalt von Schrems, Wolfram Proksch, und bekräftigte die Klage als rechtlich einwandfrei.
Sammelklage gegen Facebook Europe vor Gericht in Irland und Wien
Dies ist nicht der erste Versuch, Facebook zu verklagen. Bereits 2011 war Max Schrems als Initiator der Initiative „Europe versus Facebook“ im irischen Dublin gegen Facebook Europe vor Gericht gezogen und klagte wegen der Freigabe von Domain-Nutzerdaten an die NSA (Programm „Prism“). Diese Zivilklage wurde mittlerweile an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.
Schrems reichte weitere Beschwerden bei dem US-Konzern ein. Er ist der bisher einzige Facebook-Domain-Nutzer, der erreichen konnte, das Facebook seine gespeicherten Domain-Daten in Schriftform an ihn als Besitzer herausgab. Das Paket umfasste 1222 DIN A4 Seiten. Es gilt jetzt als Beweis, das Facebook auch bereits gelöschte Daten weiterhin aufbewahrt, was gegen die aktuellen EU-Datenschutzrichtlinien verstößt.
Wann das Wiener Gericht über die Zuständigkeit entscheidet und die Sammelklage annimmt, ist noch nicht bekannt, doch Facebook steht bereits neuer Ärger ins Haus. Der deutsche Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte einen Fragenkatalog zum Datenschutz an Facebook gesandt und keine Antwort erhalten. Aus diesem Grund kündigte er rechtliche Schritte an, die das Unternehmen zu mehr Transparenz bewegen sollen.