Domain-Crowdfunding für Rechtsstreit

20. August 2018 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

wir-sind-afd.de: OLG Köln verlangt Schließung

Die Domain wir-sind-afd.de wird von Nathan Mattes betrieben. Der Berliner Blogger sammelt dort Zitate von AfD Politikern, was der Partei nicht gefällt. Aus diesem Grund will sie den betrieb der Domain per Gerichtsbeschluss verbieten lassen. Der Blogger hält dagegen.

Das Oberlandesgericht Köln hat einen sogenannten Hinweisbeschluss (Hinweisbeschl. v. 06.08.2018, Az. 7 U 85/18) erlassen und macht darin deutlich, dass eine Berufungsklage des Berliner Bloggers nicht zulassen und auch Anträge auf Revision zurückweisen wird. Das Gericht stellte fest, dass durch diese Domain eine Zuordnungsverwirrung entsteht, die eine Verwechslungsgefahr begründet.

Gegen diesen Beschluss können beide Parteien innerhalb einer 14 tägigen Frist Einspruch erheben und dazu Stellung nehmen. Während die AfD weiterhin auf Schließung des Portals besteht, will der Blogger weiter prozessieren und notfalls bis nach Karlsruhe ziehen, um Recht zu bekommen.

 

Blogger macht weiter

Nathan Mattes sieht es als seine Pflicht an, die Öffentlichkeit über Äußerungen von Politikern aufzuklären. Seine Anwältin Miriam Vollmer bewundert „seinen Mut und seine Kraft, gegen die AfD aufzustehen und sich dafür einzusetzen, dass die entlarvend menschenfeindlichen Zitate der AfD-Funktionäre gut auffindbar im Netz bleiben“. Mattes betreibt  die Domain wir-sind-afd.de bereits seit 2015 und hat das Portal in Design und Typografie der AfD angepasst. Auf der Startseite schreibt er: „Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir sitzen unter anderem im Deutschen Bundestag“.

Die AfD hat sich in einem ersten Verfahren erfolgreich gegen die Zitatensammlung gewehrt. Das LG Köln urteilte bereits am 6. Februar 2018 über den Fall und ordnete die Schließung der Domain an. Der neue Hinweisbeschluss des OLG Köln als übergeordnete Instanz schließt eine Berufung fast aus. In dem Beschluss räumt das Gericht der AfD ein  schutzwürdiges Interesse in Bezug auf den Namen ein und stellt fest „Sie  (die AfD) braucht es sich nicht gefallen zu lassen, dass durch den Gebrauch ihres Namens in einer Domain zunächst der Irrtum hervorgerufen wird, die unter der Domain betriebene Homepage stamme von ihr, damit sie alsdann auf der unter dieser Domain betriebenen Webseite kritisiert wird“

Nathan Mattes hat per Crowdfunding rund 55.000 Euro gesammelt und will damit weiter prozessieren. Er beruft sich auf seine Meinungsfreiheit. Diese gestehen ihm die Richter auch zu – allerdings nicht auf dieser Domain. Die Partei hätte ein deutlich größeres Interesse an dem Namen, als ein Blogger, der einseitig Zitate sammelt. Wie weit dieser Prozess gehen kann, liegt sicher auch an der Zahlungsbereitschaft von Mattes Unterstützern.

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