Automarkendomains: VW stoppt Autohändler

16. August 2017 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht, Interna

VW-Tochter gewinnt Streit um Audi-Domains in USA

Die Volkswagen-AG ist seit Jahren für das kompromisslose Vorgehen gegen unberechtigt registrierte Domains und Markenrechtsverletzungen im Internet bekannt. Jetzt hat die Volkswagen Group of America, Tochter von VW in den USA das UDRP Verfahren gegen einen Audi-Händler gewonnen, der insgesamt vier Audi-Domains widerrechtlich registriert hatte.

In den USA hat Audi, ebenfalls Tochter von VW, ein lizenziertes Händlernetzwerk mit zugehörigen Domains aufgebaut, die nach bestimmten Vorgaben registriert werden. Der Domainname besteht dabei zwingend aus dem Markennamen, verbunden mit dem Ortsnamen der jeweiligen Niederlassung.

Für die Niederlassung in Kansas City wurde im März 2015 ein neuer Partner gesucht und fünf Kandidaten kamen in die engere Wahl. Am 12. Mai, noch während des laufenden Auswahlverfahrens, wurden die Domain-Namen audimerriam.com, audishawneemission.com, merriamaudi.com und shawneemissionaudi.com von einem Infinity-Händler registriert, der engen Kontakt zu einem der Audi-Kandidaten unterhielt.

Nur 10 Tage später war das Auswahlverfahren abgeschlossen und die Kuni Auto Group zum Vertragshändler in Kansas City berufen. Das Unternehmen firmierte mit Erlaubnis von Audi als »Audi Shawnee Mission«. Ein paar Monate später informierte der Händler Audi, dass die Domains audishawneemission.com und shawneemissionaudi.com anonym registriert wurden. Das galt auch für audimerriam.com und merriamaudi.com. Nach tieferen Recherchen machte Audi den Infinity Händler als Domainbesitzer ausfindig und verhandelte über Monate hinweg über einen Domaintransfer. Als die Verhandlungen scheiterten, beantragte Audi am i.Juni 2017 ein Verfahren zum Transfer der Domains wegen Markenrechtsverletzungen .

Zur Panelistin für dieses Verfahren berief die WIPO Mrs. Harrie R. Samaras. Die Juristin prüfte die vorliegenden Anträge und Einlassungen der Klägerin. Der beklagte Domaininhaber äußerte sich in dem Verfahren weder schriftlich noch mündlich. Sie stellte die Ähnlichkeit zwischen dem Markennamen Audi und den Domainnamen fest. Hinzu kam die fehlende Erlaubnis des Infinity-Händlers, die Marke Audi zu vertreten. Zudem seinen die Domains keiner Verwendung zugeführt worden. Die falsche Aussage, dass der Domainbesitzer später mit gebrauchten Audi oder Ersatzteilen handeln wolle – also die Marke Audi schon länger kennt -, sah die Panelistin als Beweis für die Bösgläubigkeit bei der Registrierung an. Zudem störten auch die ungenutzten Domains die Geschäfte – also den Traffic – der Beschwerdeführerin. Deshalb entschied Mrs. Samaras auf die Übertragung der Domains  audimerriam.com, audishawneemission.com, merriamaudi.com und shawneemissionaudi.com auf Audi als VW Tochter.

 

 

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