Schnelles Internet: Digitalausschuss entscheidet über Mindestvorgaben

5. Juli 2024 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Smalltalk

Diese Schlagzeilen rauschen ständig durch die Presse: Der Netzausbau schreitet voran, Glasfaser in immer mehr Haushalten, gute Geschwindigkeiten und Upload Raten.

Schöne schnelle digitale Welt? Ja, in Ballungsräumen mag das zutreffen, die ländlichen Gegenden sind sowohl beim Internet als auch Mobilfunk abgehängt und befinden sich in sogenannten „schwarzen Löchern“. Laut Bundesnetzagentur sind1,8 Millionen Haushalte komplett offline oder haben eine Downloadgeschwindigkeit von > 10 Megabit pro Sekunde.

Die Regierung wollte gegensteuern, ließ die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2022 ein Minimum für Internetgeschwindigkeiten festsetzen: im Download mindestens 10 Megabit pro Sekunde, im Upload 1,7 Megabit pro Sekunde mit einer Latenz von 150 Millisekunden oder weniger.

Die genannten 1,8 Millionen Haushalte könnten sich also beschweren, wenn dieses Mindestmaß nicht erreicht wird. Darauf gibt es einen Rechtsanspruch auf „eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“, den seit 2022 5500 Bürger wahrnahmen und Eingaben schrieben. Nachdem die Bundesnetzagentur diese geprüft und nur 30 als „ unterversorgt „ eingestuft hatte, wurde es wieder einmal still im digitalen Wald, denn „ der Glasfaserausbau schreitet voran“.

Deja Vu: Digitalausschuss entscheidet wieder über Mindestgeschwindigkeiten

Jetzt hat der Digitalausschuss des Bundestages auf die Forderungen der Bundesnetzagentur reagiert und die Mindestvorgaben verschärft. Künftig müssen im Download mindesten 15 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Im Upload gute 5 Megabit pro Sekunde und die Latenz bleibt bei 150 Millisekunden.

Der neue Rechtsanspruch soll Ende 2024 in Kraft treten. Dann steigt natürlich die Anzahl der unterversorgten Haushalte weiter an – auf 2,2 Millionen. Den Bürgern bleibt wieder die Beschwerde, doch wie man in den vergangenen 2 Jahren erlebt hat, wird sich daraus keine Änderung der Persönlichen „Internetsituation“ ergeben, denn kaum jemand wird bessere Geschwindigkeiten gerichtlich erzwingen und durchsetzen können.

Den Verbraucherschützern kommt die Nachbesserung zu spät und fällt zu gering aus. Die „digitale Teilhabe“ aller Internetnutzer in Deutschland ist damit nicht gewährleistet und rückt wieder einmal in weite Ferne.

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