Gerichtsurteil: Domain Tools darf keine WHOIS Daten für .nz TLD abfragen
Wer Daten über Domainbesitzer sucht, wendet sich mit einer Anfrage an das WHOIS System. In der Regel übernehmen diesen Service Unternehmen, wie die amerikanisch Domain Tools LLC, der weltweit größte Servicegeber in diesem Segment. Doch das Unternehmen muss sich einer Verfügung beugen, die Massenabfragen für .nz Daten untersagt.
Geklagt hatte die DNCL, die Verwalterin der neuseeländischen .nz Toplevel-Domains. Vor dem »United States District Court Western District of Washington At Seattle« hatte das Unternehmen einen Stopp der Massenabfragen durch Domain Tools geordert, da sie den „terms of use“ (TOU) für .nz Domains und gängigen Datenschutzregeln widersprächen. Das Gericht erließ am 12. September 2018 eine einstweilige Verfügung, die es Domain Tools untersagt, historische oder neu WHOIS Daten von .nz Domains herunterzuladen, in firmeneigenen Datenbanken abzulegen und zu veröffentlichen. Das Gericht sah einen Verstoß gegen die TOU und den Aufbau eines sogenannten Schatten WHOIS als erwiesen an, was ebenfalls gegen die Regelungen der DNCL verstößt.
Domain Tools geht in Berufung
Das WHOIS-Service Unternehmen ging nach dem Urteil in Berufung. Dieser Antrag wurde an den »United States Court of Appeals for the Ninth Circuit« verwiesen, der eine Anhörung für den 7. Juni 2019 anordnete, zu dem beide Parteien erschienen.
Die DNCL gab an, dass Domain Tools an einem Schatten WHOIS arbeite und dort 94% Daten von .nz Domains gespeichert hat. Zudem arbeitet die Verwalterin an einem besseren Datenschutz, weshalb solche Massenabfragen nicht nur gegen das Regelwerk sondern auch das geschäftliche Gebaren und den Kundenwunsch nach besserem Schutz der Daten verstößt. Domain Tools hielt dagegen, dass der DNCL durch die Abfragen kein „irreparabler“ Schaden entstanden wäre, was Voraussetzung für die einstweilige Verfügung sei.
Berufungsgericht bestätigt Ersturteil
Das Berufungsgericht fällte das Urteil in diesem Prozess am 17.Juli 2019. Die Richter folgten dem Ersturteil und konnten keine Verfahrensfehler des Vorgerichts feststellen. Die DomainTools habe die TOU vor dem Speichern der Datensätze entfernt , hatte also Kenntnis von dem Verbot der massenhaften Abfrage und Speicherung der Daten aus dem .nz WHOIS.
Die TOU der DNCL untersagt die Massenabfragen für jedes Unternehmen. Zudem arbeitet das Unternehmen an einem noch besseren Datenschutzkonzept zur Wahrung der Privatsphäre von Kunden, dass nicht mit diesem Gebaren von Dienstleistern vereinbar ist. Vereinzelt hatten sogar Kunden die Verträge mit der DNCL gekündigt, nachdem die Massenabfragen von Domain Tools bekannt geworden waren. Das Serviceunternehmen muss sich also weiterhin an die einstweilige Verfügung mit dem Verbot von Abfragen an das .nz WHOIS halten und die Hauptverhandlung gegen die DNCL abwarten.
Die .nz Verwalterin hat im Jahr 2018 eine weiteres WHOIS Unternehmen abgemahnt. Da keine Reaktion kam, hat die DNCL das US Unternehmen WHOIS API Inc. vor einem kalifornischen Gericht wegen Verstoßes gegen die TOU auf Unterlassung verklagt.