In seinen Dokument vom 24. November 2009 verurteilt die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) die Praxis einiger dubioser Provider, Aufrufe nicht existenter Domains für eigene Zwecke umzuleiten.
Auch bei uns in Deutschland – wer beispielsweise die Telekom als DSL Provider nutzt, landet beim Aufruf einer nicht existenten Domain, auf eine "Navigationshilfe". Was möglicherweise von einigen Internetnutzern sogar als nette Hilfestellung empfunden wird ist nichts anderes als unsittliche Geschäftemacherei, denn die Angebotene "Hilfe" beschert der Telekom Einnahmen von Werbenden, sobald ein Internetnutzer nach dem Aufruf einer solchen Domain auf einen der "Vorschläge" klickt.
In Grunde eine sehr heikle Angelegenheit, mit der sich voraussichtlich die Gerichte demnächst befassen werden. Eine geparkte Domain, die gegen offensichtliches Markenrecht verstößt wird zurecht abgemahnt. ist die Domain jedoch gar nicht erst registriert, darf die Telekom den Aufruf auf eine Parkingähnliche Seite leiten. Aber vielleicht steht die Telekom über dem Gesetz?
Der ICANN geht es aber nicht um diese Markenrechtsverletzungen, sondern um technische Bedenken. Beim Aufruf einer nicht vorhandenen Domain sollte das DNS (Domain Name System) eine standarisierte Fehlermeldung zurückgeben. Einige Provider geben aber stattdessen die IP einer anderen Domain zurück. Dieser technische Vorgang, auch NXDOMAIN substitution (NXDOMAIN ersetzung) genannt, gefährdet laut Ansicht der ICANN die Stabilität des Internets.
Wird beispielsweise eine E-Mail an eine nicht vorhandenen Domain geschickt, erhält der Absender sofort eine entsprechende Fehlermeldung. Ist die IP Adresse der Domain umgeleitet, können solche E-Mails in eine Warteschlange landen und die Fehlermeldung könnte erst mehrere Tage später ankommen.
Zusätzlich sieht die ICANN Probleme im Bereich Datenschutz sowie Verstöße gegen lokales Recht. Werden beispielsweise Daten Länderübergreifend umgeleitet, könnte dies Konsequensen für den Nutzer wie auch für die Domain Registry haben.
Um die Auswirkungen dieser Praxis zu unterbinden fordert die ICANN ein Umleitungsverbot für nicht registrierte Domains. Die Veträge für zukünftigen TLDs sollen eine entsprechende Klausel enthalten.
Diese Praxis nervt unglaublich. Erstmals aufgefallen ist sie mir im Rahmen eines Umzuges, als ich via Kabel Deutschland schnell ins Internet gekommen bin. Doch der direkte Aufruf von expired domains war unmöglich. Auf eine Stellungnahme bzw. Möglichkeit, wie man diese „Navigationshilfe“ abschalten kann, warte ich bis heute. Derselbe Mist, wenn ich am Rechner meiner Frau – T-Online-Kundin – sitze. Hoffentlich gibt es hier künftig ein Verbot.
Bei T-Online lässt sich die „Navigationshilfe“ wie folgt deaktivieren:
– auf http://www.t-online.de einloggen.
– ins Kundencenter wechseln.
– auf „Kundendaten“ klicken
– unten rechts auf „Navigationshilfe“ gehen und „Navigationshilfe“ abschalten.