Kim Dotcom: nächste Runde im Gerichtskrimi

3. Juli 2024 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Kim Schmitz, weltweit bekannt als Mega uplaod-Gründer Kim Dotcom kämpft seit Jahren vor einem neuseeländischen Gericht gegen seine Auslieferung in die USA. Dort steht ist wegen vielfacher Verletzungen von Urheberrechten angeklagt, steht auf der Fahndungsliste des FBI, das von Neuseeland die Auslieferung fordert, um ihm endlich den Prozess zu machen.

Im Jahr 2012 wurde Dotcoms Haus in Auckland /Neuseeland von Polizisten gestürmt, seine PC und andere Hardware beschlagnahmt. Der Megaprozesse begann und im Jahr 2022 entschied der Highcourt Neuseelands, dass die beschlagnahmten Festplatten an das FBI übergeben werden sollen. Dagegen wehrte sich der Beklagte. Sein Anwalt Simon Cogan machte geltend, dass laut neuseeländischem Recht nur die Herausgabe von strafrechtlich relevanten Daten erlaubt sei, nicht die Übergabe kompletter Speichermedien. Auf den Festplatten von Kim Dotcom befinden sich auch private Familienfotos, Videos und Musik. Der Schutz der Privatsphäre ist eine hohes Gut und in Gerichtsprozessen um Daten heikel.

Gericht entscheidet in Berufung

Das neuseeländische Berufungsgericht hatte sich länger mit der Frage beschäftigt, ob es technisch machbar wäre, die relevanten von privaten Daten zu trennen.Mr. Cogan bemerkte, dass „lokale Behörden“ diese Filter durchaus anwenden könnten .

Staatsanwalt David Bolt hielt dagegen und argumentierte, dass diese Trennung nicht Aufgabe der Behörden des Landes sei. Zudem könnten alle Dateien, selbst Musikvideos relevant sein, wenn sie „urheberrechtlich geschütztes Material“ enthalten.

Jetzt haben die Richter am Berufungsgericht ein Urteil gefällt und die Weitergabe der Festplatten an das FBI erlaubt. Zur Entscheidung gaben die Richter an, dass eine Trennung der Daten allein aufgrund der großen Menge nicht praktikabel ist und die „Integrität der Beweise“ gefährdet wäre. Zusätzlich wurden Kim Dotcom und seiner Ehefrau die Gerichtskosten in Höhe von 55.000 Dollar auferlegt.

Auch wenn dieses Urteil eine herber Rückschlag für den Unternehmer ist, wird Kim Dotcom nicht aufgeben und weiter vor Gericht gegen seine Auslieferung in die USA kämpfen. Die weiteren Verfahren könnten noch Jahre dauern.

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