Die Telekommunikationsanbieter hoffen schon lange darauf, eine neue Gebühr erheben zu dürfen: die sogenannte „Sending-Party-Pays“ Gebühr. Diese Gebühr wäre von Anbietern von Streamingdiensten und anderen Inhalten als Nutzungsentgelt der digitalen Infrastruktur an die Telekommunikationsanbieter des jeweiligen Landes zu zahlen.Jetzt hat sich die EU Kommission offen für diesen Vorschlag gezeigt und will einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz erarbeiten, das bereits im Herbst 2022 diskutiert werden könnte.
Nutzungsgebühr gefährdet Netzneutralität
Alle europäischen Telekommunikationsanbieter sind seit 2016 verpflichtet die Netzneutralität zu wahren und den gesamten Datenverkehr gleichrangig zu behandeln. Das Best Effort-Paket verpflichtet sie , Datenpakete Datenpakete unabhängig, schnellstmöglich und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen weiterzuleiten. Würde das Nutzungsentgelt kommen, würden die Daten keiner Gleichbehandlung mehr unterliegen und die Netzneutralität in Gefahr.
Davor warnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Im Interview sagt Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien: „Eine Gebühr zur Nutzung des Internets, die von den Telekommunikationsanbietern erhoben und von Inhalteanbietern bezahlt werden muss, sehen wir kritisch. Sie würde die bisherige Ökonomie und Autonomie des Internets beschädigen. Die negativen Folgen für Wettbewerb, Netzneutralität und Verbraucherinteressen wiegen schwerer als die Gewinnabsichten der Telekommunikationsindustrie“.
Eine ähnliche Diskussion wurde bereits vor 10 Jahren geführt. Im Jahr 2012 hatten sich die Europäische Kommission und das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) gegen diesen Vorschlag ausgesprochen und damit das Thema beendet. Das einzige Land weltweit, dass solche Nutzungsgebühren erhebt, ist Südkorea. Dort gibt es Beobachtungen, dass sich Anbieter vom Markt trennen, die Auswahl für Nutzer dadurch deutlich kleiner wird und auch die Streamingqualität eingeschränkt ist.
Verband fordert offene Diskussion
Der Bundesverband fordert jetzt eine europaweite, offene Diskussion zu diesem Thema. Das sollte in Form einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission geschehen. Dabei sollten sowohl Wirtschaft als auch Verbraucherverbände und Nutzer die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Zudem sollte der Abschlussbericht von BEREC abgewartet und ausgewertet werden, bevor ein Gesetzentwurf erarbeitet wird.
Das offene und freie Internet ist ein wertvolles Gut, dass nicht leichtfertig zur Gewinnmaximierung missbraucht werden darf.