Das Internet Archive in San Francisco/USA wurde 1996 als Webarchiv gegründet und hat seit 2007 den Status einer Bibliothek. In der Sammlung des Archive befinden sich bedeutende Sammlungen von Texten und Büchern, Audiodateien, Videos, Bildern und Software. Besonders bemerkenswert ist die Langzeitarchivierung digitaler Daten, die für Nutzer frei zugänglich gemacht werden. Genau dieses Gebaren wurde zum Streitpunkt zwischen Verlagen und dem Internet Archive, dem die Verletzung des Copyrights vorgeworfen wird.
Im März diesen Jahres stellte ein Gericht fest, dass die E-Book-Bibliothek des Archivs das Copyright der klagenden Verlage verletzt. Laut Urteil darf das Internet Archive keine Bücher mehr online anbieten, die dem Copyright von Verlagen unterliegen, wenn diese die jeweilige Literatur kommerziell vermarkten. Strittig ist dabei die Frage, ob es sich um gedruckte und digitale Werke handelt. Das Gericht muss dahingehend noch entscheiden. Zudem fordert der Branchenverband Assocation of American Publishers ( AAP), dass diese Bedingungen auf die Literatur aller Verlage des Verbandes ausgeweitet werden. Ausgenommen von dem Urteil sind Werke, die nicht unter das Copyright fallen und Literatur für Blinde und Sehschwache mit Genehmigung der Verlage.
Internet Archive und Verlage mit ungewöhnlichem Vorschlag
Die Verlage Hachette, HarperCollins, John Wiley & Sons sowie das Penguin Random Houseund das Internet Archive haben nach eingehenden Beratungen selbst ein „Urteil“ gefunden und beim zuständigen US-Bundesbezirksgericht für das südliche New York (Az. 20-cv-04160) eingereicht. In der Vereinbarung ist festgelegt, welche Bücher nicht mehr in elektronischer Form an Kunden vergeben werden dürfen. Zusätzlich wurde eine Geheimvereinbarung mit einer finanziellen Regelung bei Copyrightverletzungen angefügt. Das soll spätere Prozesskosten verhindern.
Erstaunlich an diesem gemeinsamen Vorschlag ist, dass dem Internet Archive die Möglichkeit erhalten wird, gegen das Urteil wegen Copyrightverletzung aus dem März in Berufung zu gehen, falls dieses rechtskräftig wird. Das Bundesgericht muss jetzt den Vorschlag prüfen und zustimmen, damit das vorherige Urteil aufgehoben werden kann. Geschieht dies nicht, bleib dem Internet Archive nur noch die erlaubte Berufung.