Bisher bedürfen alle Kündigungen und Vertragsänderungen der Schriftform. Nach dem Willen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
soll sich das in naher Zukunft ändern.D
Die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet über eine Vorlage aus dem Bundesjustizministerium, die eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorschlägt. In dem Schreiben, das an die Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde, steht:“Die elektronische Form wird künftig als Regelform ausgestaltet und an die Stelle der Schriftform treten, wenn nicht die Schriftform durch europäische oder internationale Regelungen zwingend vorgegeben ist.“ Die derzeitige Schriftform als „eigenhändig unterschriebene Papierurkunde“ soll demnach in Zukunft als Ersatzform für die elektronischen Form gelten.
Bisher waren Kündigungen per Mail bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht gültig. Sie mussten immer in Schriftform auf Papier und termingerecht erfolgen. Der Vorschlag von Minister Buschmann ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes und lautet: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der elektronischen Form.“ Die elektronische Form soll bei Gewerbemietverträgen und Pachtverträgen eingesetzt werden.
Durch diese Form der elektronischen Übermittlung soll es nach Aussagen des Ministerium leichter werden. Fristen im Rechtsverkehr zu wahren. Bei Mietverträgen soll in Zukunft die Übermittlung der Kündigung per Fotokopie des entsprechenden Schreibens per Mail oder Messenger möglich sein. Der Vermieter kann aber das Originalschreiben verlangen.
Ob dieser Gesetzesänderungsentwurf diskutiert und angenommen wird, ist bisher nicht bekannt. Bis es zu einer Wirksamkeit der Änderung kommt, kann es aber noch dauern. Deshalb ist weiter die Schriftform zwingend vorgesehen.