Gerichtsurteil: Coudflare bei Urheberrechtsverletzungen „Täter“

29. März 2024 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Schon seit langer Zeit kämpft die Musikindustrie gegen Verletzungen des Urheberrechts durch illegale Streams. In den Fokus rücken dabei immer mehr grundlegende Strukturen und Dienstleister, die Content Delivery Networks für illegale Streams bereitstellen. Und per Gerichtsbeschluss werden ältere Urteile nun verworfen oder ergänzt, sobald die Musiklabel gegen die Anbieter vorgehen.

Klagen gegen Infrastrukturen

Vor nicht allzu langer Zeit klagten Sony Music, Universal Music und Warner Music in Deutschland gegen Uberspace. Der Anbieter hatte selbst keine Download-Software angeboten – aber die Domain eines Open Source Projekts für Youtube-Downlaods gehostet. Vor dem Landgericht Köln gewannen die Kläger. Uberspace wurde als Störer verurteilt und musste die Webseite offline stellen. Eine Klage gegen die grundlegende Infrastruktur nicht die Service Portale also.

Sony Music hatte auch gegen den DNS Resolver Quad9 geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Obwohl der Resolver nur als „Wegweiser“ in Internet die Domainnamen in IP-Adressen übersetzt, wurde der Anbieter des Resolvers als „Täter“ eingestuft. Derzeit läuft für dieses Urteil noch das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden – Ergebnis offen.

Gerichtsurteil: Cloudflare kein Störer sondern Täter

Bereits Ende 2020 hatte Universal Music vor dem Landgericht Köln eine einstige Verfügung gegen Cloudflare erwirkt. Laut Verfügung unterliegt Cloudflare der Störerhaftung und kann damit auch für Urheberrechtsverletzungen von Drittseiten zur Verantwortung gezogen werden. Das Portal heise schrieb dazu : „Mit zum Verhängnis wurde Cloudflare dabei, dass seine Produkte durch verteilte Zwischenspeicherung in Proxy-Servern direkten Internetverkehr von Kundenservern fernhalten, Zugriffe auf das Domain Name System (DNS) mit eigenen Resolvern umleiten und so die Identität der Seitenbetreiber verschleiern können.“ Das bestätigende Urteil dazu erging im September 2022.

Obwohl Cloudflare wegen rechtlicher Probleme nicht mehr online ist, erging nun eine Urteil einer höheren Instanz, des Oberlandesgerichts Köln. Der Bundesverband der Musikindustrie ( BVMI) berichtet, dass die Richter Cloudflare nicht mehr als Störer sondern Täter einstufen und in die Haftung nehmen, wenn „ über das Content-Delivery-Network (CDN) Downloads zu einem urheberrechtlich geschützten Album angeboten werden.“ Zudem wurde Cloudflare per Gerichtsbeschluss verpflichtet, Zugänge zu Musikalben über die Domain ddl-music.to zu verhindern. Den Fakt der Störerhaftung hatte das Oberlandesgericht in Teilen aufrecht erhalten.

Auch wenn Cloudflare nicht mehr online ist, ist dieses Urteil wegweisend. Andere Content Delivery Dienste könnten vor Gericht landen und sich dann nicht mehr auf die die Haftungsprivilegien für Zugangsprovider im Telemediengesetz (TMG) und EU-Recht berufen, sondern würden direkt als Störer bzw.Täter haften.

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