Gerichtsbeschluss: Amazon muss betrügerische Angebote sperren

1. Januar 2024 | Von | Kategorie: Domain News, Domain Recht

Das Landgericht Düsseldorf hat Anfang Dezember die Rechte von deutschen deutsche Amazon-Verkäufern und -brands gegenüber dem US Konzern und ausländischen Anbietern, die auf dem Marktplatz unlauteren Wettbewerb betreiben, gestärkt.

Gegen den US Konzern hatte ein deutscher Verkäufer geklagt. Er hatte Amazon zunächst auf das unlautere Verhalten einens chinesischen Händlers hingewiesen. Im Umlauf auf dem Marktplatz ist die Masche, unterschiedliche Produkte oder Produktgruppen als Child-ASINs unter einer Parent-ASIN bündeln und so die bei einem Produkt vorhandenen positiven Kundenbewertungen auf alle anderen Produkte zu übertragen. Dabei ist nur eine der Child-ASINS real im Produktangebot sichtbar.

Amazon sich als „ nicht zuständig“ sah und nichts gegen den unlauteren Wettbewerb der Händler aus China unternahm, mahnten die Rechtsanwälte des Händlers den Konzern wegen Verstoßes gegen das deutsche Wettbewerbsrecht ab. Am Ende stand dann eine einstweilige Verfügung gegen den Marktplatzbetreiber.

Gerichtsbeschluss gegen Amazon: Sperrung angeordnet

Das Landgericht Düsseldorf hat den Fall am 1.12.2023 verhandelt. Das Gericht stellte ein „wettbewerbswidriges Verhalten Amazons, d.h. der Amazon Services Europe S.a.r.l. als Betreiberin des deutschen Marktplatzes„ fest. Das Unternehmen wäre verpflichtet gewesen, beim Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung die entsprechenden Angebote zu sperren.

Zusätzlich beanstandete das Landgericht die Angaben im Impressum chinesischer Händler. Diese seien in chinesischer Schrift verfasst und entsprechen nicht den Anforderungen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetzes (TMG). Der Kunde kann nicht „ohne Weiteres“ seine Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen, da das Impressum nicht in deutscher Sprache verfasst ist. Dieser Verstoß gegen geltendes Recht sah das Gericht als wettbewerbswidrig und abmahnfähig an.

Im Beschluss (Az. 10 O 308/23) wurde Amazon also verpflichtet, eine Sperre gegen alle Verkäufer zu verhängen: „die Produktangebote von bestimmten Händlern, die mit falschen Child-ASINS Kundenbewertungen auf andere Produkte „lotsen“ und so Amazon-Kunden über die Authentizität der Bewertungen täuschen“.

Der Beschluss ist noch nicht rechtsgültig. Ob Amazon widerspricht, ist noch nicht bekannt.

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