Nach GEMA Aufforderung: Vodafone muss Filesharing Domains sperren
Bereits zum zweiten Mal nach 2018 muss Vodafone der Aufforderung zur Sperrung von Filesharing Domains nachkommen. Im Juni letzten Jahres wurde der Anbieter als Störer in die Haftung wegen Urheberrechtsverletzung genommen und musste nach einer Anzeige von Constantin Film die illegale Streaming Plattform kinox.to für Vodafone Nutzer sperren.
Jetzt wurden von der GEMA laut „Süddeutsche Zeitung“ Sperren für die Filesharing Portale „Boerse.to“ und „DDL Music“ angeordnet. Vodafone hat die Aufforderung zur Sperrung gegenüber dem Portal Golem bestätigt und nach Testaufrufen steht fest, dass Vodafone und 1&1 Kunden beide Domains seit Ende März nicht mehr aufrufen können. Auf beiden Domains sind Inhalte zum kostenfreien Download verfügbar, die teilweise unter das Urheberrecht fallen. Die Halter/ Besitzer der rechte an den Musiktiteln werden teilweise von der GEMA vertreten, die die Sperre angeordnet hat.
DNS Blocking von Filesharing Domains
Vodafone will die Filesharing Domains durch ein sogenanntes DNS Blocking / DNS Filtering sperren. Da jede Domain eine eigene IP Adresse hat, die von Besuchern aufgerufen wird, ist es für Vodafone möglich, die IP beider Domains für Nutzer zu sperren und diese bei Aufrufen auf andere Domains umzuleiten. Zusätzlich erhalten die Besucher folgende Information: „Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar.“ Von der Sperre betroffen sind bis zu 25 Millionen potenzielle Nutzer.
Vodafone Pressesprecher Volker Petendorf hat auf Golem.de über die Sperre gesprochen . Er sagt: „Grundsätzlich stehen wir als Accessprovider diesen Sperranforderungen kritisch gegenüber. Wir kommen hier aber einer gesetzlichen Verpflichtung nach.“
Weitere große Anbieter, wie die Telekom oder O2 haben bisher noch keine Sperraufforderung bekommen. 1&1 wurde auch zur Sperre aufgefordert, kam dem aber nicht nach, da der Anbieter kein eigenes Netz betreibt, sondern ausschließlich vorhandene Provider-Strukturen wie die von Vodafone nutzt. Trotzdem will der Anbieter gegen das Begehren der GEMA klagen.