Streit um .amazon- Domain: ICANN setzt Deadline
Seit nunmehr 7 Jahren liegt der Konzern Amazon mit den Amazonas Anrheinerstaaten Brasilien, Kolumbien, Peru, Bolivien, Surinam, Guyana, Venezuela und Ecuador im Streit um die Top Level Domain .amazon.
In dieser Zeit ist Amazon mit mehreren Angeboten, wie z.B. Selbstverpflichtungen zur Nutzung, eine große Menge an Kindle Readern für die Mitgliedsstaaten usw., an die ACTO (Amazon Cooperation Treaty Organisation) herangetreten, wurde aber immer wieder zurückgewiesen. Während der Streitphase wurde auch ICANN-CEO Göran Marby als Schlichter berufen, um zu einer Lösung zu kommen. Auch er konnte die Regierungen der Länder nicht bewegen, die Toplevel Domain dem Onlinehändler zur Verwaltung zuzusprechen. Im Jahr 2013 wurde der Streit daher „auf Eis“ gelegt.
Delegationsverfahren vor Wiederaufnahme
Amazon hatte sich an die ICANN gewandt und im vergangenen Jahr einen kleinen Teilsieg verbuchen können. Gegen den Willen der ACTO verfügte die Organisation, dass das Delegationsverfahren für .amazon wieder aufgenommen wird. Allerdings ist dieses Verfahren an eine Frist gebunden. Bis zum 7. April 2019 müssen sich beide Parteien einigen oder einvernehmlich um eine weitere Fristverlängerung bitten, damit endlich eine Vergabe der TLD .amazon in Betracht gezogen werden kann.
Amazon ist also noch lange nicht am Ziel. Vor einer möglichen Vergabe stehen weitere langwierige Verhandlungen mit der ACTO, die aber schnell zu einem gemeinsamen Beschluss führen müssen. Ansonsten rückt eine Vergabe in weite Ferne.
Die ICANN hat allerdings auch angekündigt, dass der endgültige Beschluss über die Vergabe auf der nächsten ICANN Konvention in Kobe/Japan erfolgen soll. Trotzdem kann die Verwalterin auch die Ablehnung der Delegation von .amazon an eine der Parteien beschließen. In diesem Fall würde Amazon sicher Klage einreichen. Wird die Top-Level-Domain allerdings gegen den Willen der lateinamerikanischen Länder vergeben, muss die ICANN mit diplomatischen Problemen rechnen, hofft deshalb auch eine gütliche und außergerichtliche Einigung der Streitenden.