Ab 2015 keine Domain Registrierungen mehr über die Registry SWITCH
Das Jahr 2015 wird für alle Domaininhaber mit Domains, die die Endung .ch haben, das Jahr der Domain-Transferierung. Endkunden werden ebenfalls ab diesem Jahr keine Registrierungen mehr vornehmen können. Eine sinnvolle Aufgabentrennung wie das BAKOM, das Schweizer Bundesamt für Kommunikation, meint, denn ab diesem Zeitpunkt wird SWITCH nur noch für die Verwaltung zuständig sein.
Grund für diese Aufgabentrennung ist das Auslaufen des Registry-Vertrages zwischen dem Bundesamt für Kommunikation und der Stiftung SWITCH am 31. März 2015.
Zwar hatte sich SWITCH über 25 Jahre lang im Registrymarkt nicht-gewinnorientiert und unabhängig etabliert, klaglos ging dies im wahrsten Sinne des Wortes aber nicht vonstatten, denn immer wieder kam es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Wettbewerbsbenachteiligung einer ganzen Gruppe von Hosting-Providern. Hinzu kam, dass die Gründung der Tochtergesellschaft Switchplus AG im Mai 2009 die bisher reine Registry-Leistung von SWITCH ausweitete auf den Markt der Registrare für Domains. Diese beiden Märkte und die übernommenen Aufgaben von SWITCH kollidieren seit Februar 2014 mit der VID, der neuen Verordnung über Internet-Domains, dessen ersten Entwurf die BAKOM vorlegte. Strikte Trennung einer Registry und das kommerzielle Endkundengeschäft der Domain-Registrare sieht diese Verordnung vor.
Was genau bedeutet dies nun für Neukunden und Bestandskunden von SWITCH? Am wenigsten betroffen sind die Neukunden, denn diese müssen sich lediglich einen anderen Registrar suchen, denn eine direkte Registrierung von Domains mit der Endung .ch wird nicht mehr angeboten.
Bestandskunden, deren Verträge auslaufen, werden koordiniert ab Anfang 2015 an den Prozess der Transferierung ihrer Domain herangeführt und von SWITCH dabei unterstützt. Geplant ist, dass Domaininhaber drei Monate vor dem eigentlichen Ablauf ihres Vertrages namentlich informiert werden. Insgesamt rechnet man damit, dass die Umstellung zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Der gesamte Ablauf sieht gut geplant, durchdacht und koordiniert aus, sodass generell davon ausgegangen werden kann, dass das Risiko für Inhaber von Domains, den eigenen Domainnamen zu verlieren auf ein Minimum reduziert worden ist.
Die beiden Informationsveranstaltungen vom 11. März 2014 und vom 26. Juni 2014 sind erfolgreich verlaufen und lassen darauf schließen, dass erst einmal keine Probleme auf beiden Seiten zu befürchten sind.
Die erste Informationsveranstaltung hat die circa 30 Registrare über die bevorstehenden Änderungen informiert und deren Anmerkungen in den Ablaufplan mit eingebaut, die zweite Informationsveranstaltung stellte den Partnern von SWITCH den Ablaufplan vor.
Speziell die erste Veranstaltung diente natürlich auch unter anderem dazu, einen fairen Markt aufrechtzuerhalten und dafür zu sorgen, dass alle Mitbewerber gleichermaßen gut und umfangreich über die geplanten Änderungen informiert wurden.
.ch Domaininhaber müssen zurzeit also gar nichts tun, außer abzuwarten, dass die gesetzlichen Anpassungen, die notwendig geworden sind, vom Bundesrat genehmigt werden.
Rechtzeitig drei Monate vor Ablauf ihres Domain-Vertrages werden sie informiert und es ist davon auszugehen, dass dies genauso umfangreich und übersichtlich geschieht, wie auch alle anderen Beteiligten informiert worden sind.
Anmerkung von Domainsmalltalk:
Wer absolut sichergehen will, dass er, wenn der Fall eintritt, nicht mehr lange suchen muss, der kann sich ein halbes Jahr vorher informieren, zu welchem Registrar die Domain transferiert werden soll. Abzuraten wäre von einer verfrühten Transferierung oder gar vorzeitigen Domain Kündigung, denn dazu besteht überhaupt keine Veranlassung und auf dem Domainmarkt tut sich seit jeher eine Menge. Wer klug ist, wartet also gelassen ab und behält den Zeitpunkt März 2015 einfach nur im Hinterkopf.
Quellen: google.de, switch.ch, bakom.admin.ch
Autor: Wolfgang Wild