Im Internet gibt es ein riesiges Angebot an Online-Glücksspielen. Diese dürfen nur mit gültiger Lizenz betreiben werden. Dasselbe trifft auch für sogenannte Zweitlotterien zu, wie der BGH jetzt bei der Zurückweisung eines Revisionsantrages eines entsprechenden Anbieters klarstellte.
Dieser Zurückweisung ging ein Prozess am OLG Hamburg voraus. Das hatte bereits im August 2022 entschieden, dass ein Anbieter für sogenannte Zweitlotterien im Internet gegen den gültigen Glücksspielstaatsvertrag verstößt.
Geklagt hatte eine Anbieterin von Lotterien mit behördlicher Erlaubnis. Die Beklagte veranstaltet im Internet Zweitlotterien bei denen die Spieler auf den Ausgang staatlicher Lotterien wetten können. Die Beklagte verfügt über keine behördliche Lizenz in Deutschland, verstößt also nach der Aussage der Klägerin gegen das „Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel“. Die Klägerin forderte vor dem OLG Hamburg daher Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung sowie Feststellung der Schadenersatzpflicht.
Die Klage hatte sowohl im Hauptverfahren vor dem Landgericht Hamburg als auch im Berufungsverfahren vor dem OLG Hamburg Erfolg. Die Richter stellten fest, dass sowohl das Online-Angebot der Beklagten als auch die Werbung dafür gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstößt. Sowohl das Werbeverbot als auch das Total-Verbot von Online-Zweitlotterien verstoßen nicht gegen EU-Recht.
BGH weist Revision zurück
Am 8.11.2023 hat der BGH die Revision per Beschluss zurückgewiesen und zugleich den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt.
Die Karlsruher Richter sahen eine Reform des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nicht als erheblich für das Urteil im Bezug auf eine Neubewertung der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit und deshalb sei eine Revision nicht notwendig. Die Beklagte hatte von vornherein keine Lizenz und hatte somit formell illegal ein Internet Angebot geführt.
Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte kommentierte die Zurückweisung der Revision: „Die höchstrichterliche Entscheidung des BGH zeigt, dass Online-Glücksspiele ohne die erforderliche Lizenz auch nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 verboten sind. Davon können nicht nur Spieler profitieren, die ihre Verluste zurückfordern können. Auch die legalen Anbieter, die im Besitz einer Erlaubnis sind, können sich gegen die illegalen Angebote anderer Anbieter wehren.“